Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/46: Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben · 11 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Postverordnung: Neue Erreichbarkeitsvorgaben
2 Allgemeine Bemerkungen und über den Verordnungsentwurf hinausgehende Forderungen
Die Stellungnehmenden monierten auch diverse Punkte, die über die Vernehmlassungsvorlage hinausgehen. Die zusätzlichen Forderungen betreffen insbesondere das Agenturmodell, welches im Grundsatz begrüsst wird. Gleichzeitig gab es zahlreiche Eingaben zur Qualität des Agenturmodells an sich, zu den Arbeitsbedingungen des Agenturpersonals und dem Dienstleistungsangebot der Agenturen.
2.1 Agenturmodell grundsätzlich
Die Kantone AG und TI fordern gesetzliche Vorgaben zur Qualitätssicherung in Agenturen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), transfair und der Kanton GR erachten das Agenturmodell als Ersatz für eine Poststelle als ungeeignet, weil die Agentur nicht den vollen Service bieten könnten sowie räumlich rund personell an Kapazitätsgrenzen stossen würden. Der Kanton NW fordert, dass auf Verordnungsstufe geregelt wird, dass in den Agenturen grundsätzlich das gleiche Angebot wie in den Poststellen erhältlich ist.
Die Konsumentenorganisationen SKS, FRC und asci sowie der Kanton VD unterstützen im Grundsatz das Agenturmodell. Um zukünftig dauerhafte Agenturlösungen zu ermöglichen, erachten sie aber die Aufnahme einer neuen Bestimmung als erforderlich, welche die Post verpflichtet, den Agenturpartnern, welche Postdienste in ihrem Namen erbringen, attraktive und langfristigen Konditionen anzubieten. Die SP fordert mindestens eine kostendeckende Entschädigung für die Agenturpartner.
Angesichts der Tatsache, dass keine Vorgabe bezüglich der Qualität in den Agenturen in die Verordnung aufgenommen wird, möchte Travail Suisse darüber informiert werden, welche Vorkehrungen die Schweizerische Post diesbezüglich trifft und verlangt zudem den Einbezug der Sozialpartner.
Die Post verlangt in Ziff. 1.2.4 des Erläuterungsberichts die Streichung des Passus «Angesichts des geplanten Ausbaus … soll die Post weiterführen.». Sie begründet diese Forderung damit, dass eine diesbezügliche Vorgabe in der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung nie diskutiert wurde.
2.2 Arbeitsbedingungen und Ausbildung des Agenturpersonals
Die Kantone TI, VS, SG, die Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) und die AG Berggebiet fordern eine rasche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Ausbildung des Agenturpersonals. Eine regulatorische Anpassung sei jedoch nicht zwingend nötig (Kanton TI, SAB, AG Berggebiet).
Die Gewerkschaften (syndicom, SGB, transfair, Travail Suisse) und die SP verlangen, dass auch von Agenturpersonal erbrachte Postdienstleistungen zu den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) erbracht werden müssen, damit es nicht zu einer ständigen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen kommt. Die Aus- und Weiterbildung sowie die Arbeitsbedingungen des Agenturpersonals seien an die geltenden GAV-Bedingungen anzupassen und die Agenturpartner mindestens kostendeckend zu entschädigen.
2.3 Angebot in Agenturen
Von mehreren Seiten wurde der ungenügende Barzahlungsverkehr für KMU in Regionen ohne Poststelle bemängelt (Kantone TI, GR, SZ, VS, VD; SAB, AG Berggebiet; sgv, CVP). Die Post sei aufzufordern, geeignete Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.
Auch die Möglichkeit von Bareinzahlungen in Agenturen wird verschiedentlich verlangt (Kantone TI, GR, SZ, SG, NW; SAB und AG Berggebiet; syndicom). Die SAB und die AG Berggebiet erachten die Argumentation, wonach die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei Bareinzahlungen in Agenturen verunmögliche, in keiner Weise stichhaltig. Sie fordern, dass die Post rasch die nötigen Massnahmen trifft, damit Bareinzahlungen in Agenturen in Zukunft möglich sind.