Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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1.4 Methode

– AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge werden separat reformiert.

– Die Reform der AHV ist dringend und muss rasch umgesetzt werden.

– Die Reform der AHV muss sich auf die zentralen Elemente beschränken, mit denen die Finanzierung der Renten sichergestellt werden kann.

Im Rahmen seiner Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 hat der Bundesrat einen umfassenden Ansatz verabschiedet, mit dem die 1. Säule und die obligatorische berufliche Vorsorge gleichzeitig reformiert werden sollten. Denn beide Versicherungen sind mit demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert und ein solcher Ansatz hätte für die Versicherten verschiedene Vorteile gehabt: Die umfassende Reform hätte mehr Transparenz gebracht und mehr Lösungsmöglichkeiten geboten, insbesondere bei den Ausgleichsmassnahmen. Die VOTO-Studie (siehe Ziff. 1.2.1) hat allerdings ergeben, dass die Komplexität der Reform der Altersvorsorge 2020 einer der Faktoren für ihr Scheitern war. Ausserdem hat sich gezeigt, dass eine umfassende Reform von AHV und obligatorischer beruflicher Vorsorge die Meinungsbildung erschwerte. Nach den Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren und in Anbetracht des dringenden Handlungsbedarfs in der AHV, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine umfassende Reform nicht mehrheitsfähig ist. Massnahmen für eine Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen überdies eine starke Unterstützung durch die Sozialpartner erfahren, was mehr Zeit erfordert. Deshalb will der Bundesrat die AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge separat reformieren. Die Vorlage zur Reform der AHV ist dringend und soll 2021 in Kraft treten. Bei der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden die Sozialpartner in die Lösungssuche einbezogen. So kann die Versicherung an die wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten angepasst und gleichzeitig der Erhalt des Leistungsniveaus gewährleistet werden. Die Arbeiten wurden parallel lanciert, folgen aber unterschiedlichen Zeitplänen.

1.5 Demografische und wirtschaftliche Entwicklung

– Die Lebenserwartung steigt.

– Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten verändert sich.

– Die Babyboom-Generation beeinflusst dieses Verhältnis in Zukunft verstärkt.

1.5.1 Demografische Entwicklung

Im Einklang mit dem weltweiten Trend geht die demografische Entwicklung auch in der Schweiz in Richtung alternder Bevölkerung. Dadurch verändert sich die Alterspyramide, da der Anteil älterer Menschen im Verhältnis zur jüngeren Bevölkerung zunimmt. Die mit der Alterung und der tieferen Geburtenrate verbundene Veränderung der Bevölkerungsstruktur wirkt sich bereits seit mehreren Jahren auf die 1. Säule