Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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1.2.6 Verbindung mit der Steuervorlage 17
An der Sitzung vom 7. Juni 2018 hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, in der Steuervorlage 17 (18.031 Botschaft vom 21. März 2018 zum Bundesgesetz über die Steuervorlage 17) anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, einen sozialen Ausgleich über die AHV vorzunehmen. Demnach soll jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, mit einem Franken an die Finanzierung der AHV gegenfinanziert werden. Vorgesehen sind eine Erhöhung des Beitragssatzes von 0,3 Prozent (je 0,15 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), eine Zuweisung des gesamten Demografieprozents der Mehrwertsteuer an die AHV und eine Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV. Gemäss der Botschaft des Bundesrats werden die Steuerausfälle auf 1,78 Milliarden Franken für Bund, Kantone und Gemeinden geschätzt. Mit Einbezug der reduzierten Dividendenbesteuerung steigt dieser Betrag auf 2,1 Milliarden Franken, welcher vollumfänglich der AHV zugutekommen soll. Die Vorlage wird in der Herbstsession 2018 im Nationalrat behandelt werden. Da die Annahme dieser Vorlage noch ungewiss ist, werden diese Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Stabilisierung der AHV vorgesehen. Sofern diese Finanzierung vom Parlament beschlossen wird, hätte dies eine Reduktion des Finanzierungsbedarfs der AHV von 53 Milliarden Franken auf rund 23 Milliarden Franken zur Folge.
Wird die vorgesehene Ausgleichsmassnahme von der Bundesversammlung beschlossen, muss der Finanzierungsbedarf der AHV im Rahmen der Botschaft neu evaluiert werden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer-Prozentpunkte wird in dem Umfange reduziert, als zugunsten der AHV in Verbindung mit der Steuervorlage 17 zusätzliche Einnahmen durch die Erhöhung der Lohnbeiträge und des Bundesbeitrages sowie der vollständigen Zuweisung des Demografieprozents an die AHV generiert werden. Die MWST müsste in diesem Fall um 0,7 anstelle von 1,5 Prozentpunkte erhöht werden. Da der Ausgang der Steuervorlage 17 noch ungewiss ist und um den Finanzierungsbedarf im Vernehmlassungsverfahren transparent darzustellen, wird vorgeschlagen, an dieser Stelle den gesamten Finanzierungsbedarf der AHV zu berücksichtigen. Auf jeden Fall bleibt die Reform der AHV dringend und notwendig, dabei bedarf es struktureller Reformen und einer nachhaltigen Finanzierung.