Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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geht ein immer noch recht hoher Anteil des Bundesbudgets (2017: 12,4 % der Bundesausgaben) an die AHV. Diese wachsende Belastung beeinträchtigt die Umsetzung anderer Bundesaufgaben. Gemäss Schuldenbremse müssen Mehrausgaben in einem Aufgabengebiet entweder durch zusätzliche Einnahmen oder durch Einsparungen in anderen Gebieten kompensiert werden. Da Mehreinnahmen im Gegensatz zu den Ausgaben meist nur über Gesetzes- oder Verfassungsänderungen möglich sind, wirken sich die steigenden AHV-Ausgaben mehr und mehr auf die anderen Bundesaufgaben aus. Deshalb muss der Bundesrat eine Lösung finden, die sowohl den finanziellen Bedürfnissen der Versicherung als auch der Entwicklung der Bundeseinnahmen Rechnung trägt.
Am 8. November und am 20. Dezember 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Entflechtung der Konten von Bund und AHV gesondert von diesem AHV-Reformprojekt weiter zu prüfen. Das heisst, dass der derzeitige Verteilschlüssel des Demografieprozents beibehalten wird (83 % des Ertrags aus dem Demografieprozent gehen an die AHV, 17 % an den Bund). Für die Bundeseinnahmen wäre es nicht zuträglich, der AHV den gesamten Ertrag aus dem Demografieprozent abzutreten, ohne im Gegenzug den Bundesbeitrag anzupassen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Steuervorlage 17 eine Erhöhung des Bundesanteils zur Diskussion steht (vgl. auch Kapitel 1.2.6).
1.2.5.2 Weitere Massnahmen aus der Reform der AHV 2020
Mit seiner Botschaft vom 19. November 2014 zur Reform der Altersvorsorge 2020 legte der Bundesrat nicht einfach nur eine Vorlage zur gleichzeitigen Reform von AHV und beruflicher Vorsorge vor. Vielmehr stand eine umfassende Reform beider Säulen im Zentrum. Im Rahmen der Beratungen hat das Parlament beschlossen, auf alle Massnahmen zu verzichten, die den Erfolg der Reform in einer Volksabstimmung gefährden könnten. Daher wurden folgende Massnahmen gestrichen:
Anpassung der Hinterlassenenrenten
Massnahmen zur Gleichbehandlung von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in Bezug auf die Beitragssätze
Einführung eines Interventionsmechanismus in der AHV
Des Weiteren hat das Parlament darauf verzichtet, die Anspruchsvoraussetzungen für AHV-Kinderrenten anzupassen, da es die vorliegenden Daten als unzureichend erachtete. Um über eine vertiefte Analyse der Thematik zu verfügen, verabschiedete der Ständerat am 7. März 2017 das Postulat 16.3910 «Kinderrenten der ersten Säule vertieft analysieren» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Um das Postulat beantworten zu können, war ein Forschungsprojekt nötig, da die AHV nicht über die erforderlichen Daten verfügt. Die Arbeiten zu diesem Projekt dürften im 2019 abgeschlossen sein.
Für das vorliegende Reformprojekt schlägt der Bundesrat deshalb vor, auf die Einführung der genannten Massnahmen zu verzichten. So kann die Diskussion auf die zentralen und dringenden Elemente im Hinblick auf die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV gelenkt werden.