Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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zent des letzten Einkommens betragen, wobei die Obergrenze bei rund 85 000 Franken liegt. Das Drei-Säulen-System ist so ausgelegt, dass dieses Ziel durch die Kombination der verschiedenen Säulen erreicht werden kann.
Das System der Altersvorsorge hat sich bewährt. Dennoch muss es für die demografische und wirtschaftliche Entwicklung gerüstet sein. Ohne Massnahmen wird die Altersvorsorge als Ganzes destabilisiert. Kann das finanzielle Gleichgewicht der schweizerischen Altersvorsorgesysteme nicht mehr sichergestellt werden, ist in erster Linie der Erhalt des Leistungsniveaus gefährdet. Um eine solche Situation zu vermeiden, bedürfen sowohl die AHV als auch die obligatorische berufliche Vorsorge einer Reform. Obwohl beide Versicherungen separat reformiert werden sollen, gelten die vom Bundesrat festgelegten Ziele für beide Reformen.
Niveau der Altersleistungen im Rentenalter erhalten
Diese Zielsetzung bedeutet, dass mit den im Rahmen der obligatorischen Altersvorsorge vorgeschlagenen Massnahmen das Niveau der Altersrenten nicht sinken darf. Somit ist eine Kürzung der AHV-Altersrenten ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die obligatorische berufliche Vorsorge. Die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an die wirtschaftlichen Gegebenheiten darf nicht zu einer Senkung des Rentenniveaus in der obligatorischen Vorsorge führen. Daher sind Ausgleichmassnahmen erforderlich, um die Auswirkungen der Anpassung auf die Renten aller Versicherten, die von der Anpassung betroffen sind, auszugleichen. Dazu gehören auch Bestimmungen für die Übergangsgeneration. Nach dem Altersrücktritt müssen die Altersleistungen der
1. Säule und der obligatorischen beruflichen Vorsorge weiterhin ein angemessenes Leistungsniveau ergeben.
Sicherung der Finanzierung der AHV und der beruflichen Vorsorge
Die 1. Säule und die obligatorische berufliche Vorsorge sind auf unterschiedliche Weise mit der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung konfrontiert. Die Finanzierung der 1. Säule über das Umlageverfahren, das ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und laufenden Ausgaben erfordert, wird durch die veränderte Altersstruktur in der Bevölkerung auf die Probe gestellt. Für die im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte obligatorische berufliche Vorsorge hingegen besteht die Herausforderung vor allem in der längeren Rentenbezugsdauer. Der aktuelle Mindestumwandlungssatz ist jedoch nicht auf den längeren Zeitraum ausgerichtet, während dem die heutigen Renten ausbezahlt werden müssen. Die AHV ist einer der Grundpfeiler des Systems der sozialen Sicherheit; die Bevölkerung misst der Stabilität der AHV sowie dem ihr zugrundeliegenden Solidaritätsprinzip grosse Bedeutung bei. Für einen Teil der Bevölkerung stellt die AHV die wichtigste Einkommensquelle dar. Die Rentenleistungen müssen daher in jedem Fall sichergestellt sein, was die Sicherung der Finanzierung der AHV voraussetzt. Angesichts der unsicheren langfristigen Entwicklung muss diese Reformvorlage gezielte Massnahmen umfassen, die es erlauben, das finanzielle Gleichgewicht der AHV mittelfristig zu sichern, um das Leistungsniveau zu erhalten.