Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

1 Finanzierungsbedarf der AHV

Die demografische Entwicklung stellt für die AHV eine grosse Herausforderung dar. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung und die seit einigen Jahrzehnten tiefe Geburtenrate stellen eine Schwierigkeit für den Generationenerhalt dar und führen zu Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung. Die Finanzierung der AHV basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die laufenden Einnahmen die Jahresausgaben decken sollen. Das Umlageergebnis entspricht in der AHV der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben. Um jeweils ein ausgeglichenes Ergebnis zu gewährleisten, muss der AHV-Ausgleichsfonds 100 Prozent der jährlichen Ausgaben decken. Dieser Deckungsgrad ist in Artikel 107 AHVG festgelegt. Die Stabilität der AHV setzt somit nicht nur ein positives Umlageergebnis voraus, sondern auch, eine komplette Deckung der Ausgaben durch den Ausgleichsfonds. Bisher hatten die Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur nur geringe Auswirkungen auf die AHV, da sie durch andere Massnahmen ausgeglichen werden konnten. Seit 2014 reichen allerdings die laufenden Einnahmen, die sich hauptsächlich aus den Lohnbeiträgen und dem Bundesbeitrag zusammensetzen, nicht mehr um die Ausgaben zu decken. Das seit 2014 kumulierte Umlagedefizit beläuft sich mittlerweile auf 2,7 Milliarden Franken. Trotz des seit 2014 andauernden Ungleichgewichts zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der AHV, konnte das Umlagedefizit bisher durch die Vermögenserträge kompensiert werden, sodass die Betriebsrechnung der AHV stets positiv ausfiel. Ab 2020 - 2025 werden die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 (die sogenannten Babyboomer) nun aber nach und nach das Rentenalter erreichen, wodurch sich die finanzielle Lage der AHV merklich verschlechtern wird. Ab dem Jahr 2018 werden die Vermögenserträge voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um das Umlagedefizit zu kompensieren. Die AHV wird somit ein negatives Betriebsergebnis aufweisen. Um die laufenden Renten zu finanzieren, muss auf die Reserven des Ausgleichsfonds zurückgegriffen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird sich der Fonds sehr rasch verringern. Aktuell liegen die Reserven des Fonds bei 45 Milliarden Franken (35 Milliarden ohne IV-Schulden), was der Höhe einer Jahresausgabe entspricht. Sobald diese Reserven für die Finanzierung der Renten verwendet werden, wird der AHV-Ausgleichsfonds innert weniger Jahre aufgebraucht sein.

Das seit 2014 bestehende Umlagedefizit wird weiter ansteigen. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das kumulierte Umlagedefizit der Jahre 2021 bis 2030 auf 43 Milliarden Franken belaufen. Die gesamten Ausgaben werden in diesem Zeitraum insgesamt 534 Milliarden Franken betragen, die Einnahmen hingegen lediglich 491 Milliarden Franken. Dieses kumulierte Umlagedefizit von 43 Milliarden Franken erfordert zusätzliche finanzielle Mittel, damit die Finanzierung der Renten gewährleistet ist. Im gleichen Zeitraum werden jedoch Mittel in der Höhe von 53 Milliarden Franken benötigt, um den Stand des AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 wieder auf den ausgeglichenen Stand von 100 Prozent der Ausgaben zu bringen. Angesichts dieser Ausgangslage sind Massnahmen nötig, um das Leistungsniveau zu erhalten und das finanzielle