Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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1.2.2 Ergebnisse der Gespräche mit den interessierten Kreisen
Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017 in der Volksabstimmung scheiterte, wurden Ende Oktober 2017 Gespräche mit allen in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, mit den Sozialpartnern und den interessierten Organisationen geführt. In den Gesprächen hat sich gezeigt, dass weitgehend Einigkeit darüber herrscht, dass angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Probleme rasch eine neue Reform vorgelegt werden muss. Die Ziele der Reform der Altersvorsorge 2020, das heisst der Erhalt des Leistungsniveaus der Altersvorsorge und die Sicherung der Finanzierung, wurden dabei bestätigt. Die meisten der an den Gesprächen beteiligten Akteure halten eine Reform sowohl der AHV als auch der obligatorischen beruflichen Vorsorge für notwendig. Allerdings sind sie der Ansicht, dass die Versicherungen separat und nach unterschiedlichen Zeitplänen zu reformieren seien, wobei der AHV Priorität einzuräumen ist.
1.2.3 Gewählte Option der Reform der AHV
Da eine Reform dringend notwendig ist, schlägt der Bundesrat vor, die Vorlage auf die wesentlichsten Massnahmen zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der Erhalt des Rentenniveaus. Die wichtigsten Massnahmen sind daher die Vereinheitlichung des Referenzalters von Männern und Frauen bei 65 Jahren, die hierfür vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen sowie eine Zusatzfinanzierung zugunsten der AHV. Ergänzend zur Vereinheitlichung des Referenzalters muss die neue Reformvorlage Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenbezugs enthalten. Diese Flexibilisierung wurde durchgehend unterstützt und ist Teil eines Konzepts, das zum Referenzalter gehört. Die Massnahmen, die eine Weiterarbeit bis 65 und darüber hinaus fördern sollen, gehören ebenfalls zur Flexibilisierung.
Eine der Herausforderungen dieser Reform besteht darin, ausreichende Ausgleichsmassnahmen für die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre vorzusehen. Denn Massnahmen, wie die Erhöhung des Referenzalters, können ein Risiko für eine Reform darstellen, was die Erfahrungen mit den letzten gescheiterten Vorlagen zeigen. So wurde die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre bereits zweimal im Rahmen einer Volksabstimmung abgelehnt mit der Begründung, dass die Frauen von den Reformen am stärksten betroffen waren. Deshalb ist es wichtig, ausreichende Ausgleichsmassnahmen vorzusehen.
1.2.4 Geprüfte, aber verworfene Optionen der Reform
1.2.4.1 Reform, die sich ausschliesslich auf die Finanzierung beschränkt
Mit dieser Reformvorlage soll das Niveau der Altersleistungen erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV gesichert werden. Angesichts der finanziellen Perspektiven der AHV ist der Bundesrat der Ansicht, dass alle Optionen geprüft werden müssen, damit das finanzielle Gleichgewicht der AHV gesichert werden kann. Die Stabilität der AHV und das Solidaritätsprinzip, auf dem die Versicherung beruht, sind