Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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1.2 Vorarbeiten des Bundesrates
1.2.1 Abstimmung zur Reform Altersvorsorge 2020
Die Ergebnisse der Abstimmung vom 24. September 2017 waren Gegenstand einer VOTO-Studie1, bei der 1511 Stimmberechtigte befragt wurden. Der Erhebung zufolge wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 aus verschiedenen Gründen abgelehnt, wobei kein Grund alleine zum Scheitern der Vorlage geführt hätte. Als häufigstes Nein-Motiv (19 %) wurde der Zuschlag von 70 Franken genannt. Dabei wurde der Zuschlag oftmals nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern weil er für die laufenden Renten nicht vorgesehen gewesen wäre (7 %). Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre war der zweithäufigste Nein-Grund (12 %). Dabei waren indes grosse regionale Unterschiede festzustellen. Hier war klar zu erkennen, welche Rolle das ausdrücklich im Namen der Frauen lancierte Referendum einiger Westschweizer Gewerkschaften spielte. In der Westschweiz war die Erhöhung des Rentenalters der Frauen der Hauptgrund für die Nein-Stimme (29 %), während in der Deutschschweiz 8 Prozent und im Tessin 15 Prozent der Stimmberechtigten diesen Grund für ihr Nein aufführten. 55 Prozent der Stimmberechtigten, die sich gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen aussprachen, sind der Ansicht, dass das Rentenalter für Frauen nicht angehoben werden darf, solange noch Lohnungleichheiten zwischen Männern und Frauen bestehen. Allerdings haben 40 Prozent derjenigen, die die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen als Voraussetzung für eine Vereinheitlichung des Rentenalters sehen, aufgrund der Ausgleichsmassnahmen dennoch für die Reform gestimmt. Ein drittes, nicht vernachlässigbares Nein-Motiv betrifft die Komplexität und den Umfang der Vorlage (11 %). Dieser Punkt umfasst die gleichzeitige Behandlung beider Säulen und die Vielzahl an unterschiedlichen Reformmassnahmen.
Die Befürworter haben vor allem die Notwendigkeit einer Reform angeführt. 41 Prozent der Befürworter haben ihre Ja-Stimme damit begründet, dass es seit 20 Jahren keine Reform mehr gab und, dass die demografische Entwicklung eine Systemänderung erfordere. Als zweithäufigsten Grund (12 %) führten die Befürworter an, die Reform sei ein ausgewogener Kompromiss, gefolgt von der Notwendigkeit, die Finanzierung der AHV sicherzustellen (9 %).
Die Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) wurde aus zahlreichen Gründen abgelehnt, die grundsätzlich mit der Reform zusammenhingen. Lediglich 23 Prozent der Befragten gaben an, ihre Nein-Stimme stehe mit der Erhöhung der MWST zum Zwecke der AHV-Finanzierung in Zusammenhang. Die Kritik bezog sich auf die Zweckentfremdung der MWST, die damit einhergehende Kaufkraftminderung oder generell gegen eine Steuererhöhung. Ihre Zustimmung zur Zusatzfinanzierung begründeten 49 Prozent der Ja-Stimmenden damit, dass dadurch das Leistungsniveau der Renten gesichert werde. Für 20 Prozent der Befragten waren die demografischen Herausforderungen ausschlaggebend.
1 Milic T., Reiss T. und Kübler D.: VOTO-Studie zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. September 2017, Aarau, Lausanne und Luzern, 2017; http://www.voto.swiss/wpcontent/uploads/2017/11/VOTO_Bericht_24.09.2017_DE.pdf