Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

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6.4 Wirtschaftliche Auswirkungen

6.4.1 Zusatzfinanzierung für die AHV über die Mehrwertsteuer

Eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1,5 Prozentpunkte hat überwiegend Auswirkungen auf das Preisniveau und die Kaufkraft der Haushalte. Der Preisanstieg und die geringere Kaufkraft bremsen vorübergehend den Konsum und somit die Arbeitsnachfrage, und reduzieren leicht das Wirtschaftswachstum. Diese Auswirkungen werden sich sehr wahrscheinlich über einen Zeitraum von wenigen Jahren manifestieren. Dank verschiedener Anpassungsmechanismen im Bereich der Löhne und der Preise, die von dieser Verlangsamung ausgelöst werden, sollte die Wirtschaft aber im Anschluss an diese Anpassungsperiode – ausgehend von einem leicht niedrigeren Niveau des BIP – wieder zum langfristigen Wachstum vor der Mehrwertsteuersatzerhöhung zurückfinden.

Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten

Eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze können die Unternehmen im Regelfall auf die Endkonsumenten überwälzen, woraus eine Verteuerung der Preise für Waren und Dienstleistungen resultiert. Erfahrungen aus der Vergangenheit und aus anderen Ländern zeigen jedoch, dass die Unternehmen eine Mehrwertsteuersatzerhöhung in unterschiedlicher Art weitergeben. Sie können beispielsweise die Erhöhung nur teilweise auf die Preise überwälzen und den übrigen Mehraufwand entweder intern zu kompensieren oder auf ihre Lieferantinnen und Lieferanten zu überwälzen versuchen. Es ist auch möglich, dass sie die Erhöhung über einen längeren Zeitraum und schrittweise auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze wirkt sich folglich in der Regel nicht vollständig und nicht von heute auf morgen auf die Preise aus, sondern über mehrere Jahre.

In der Schweiz zeigte sich bei der Einführung der Mehrwertsteuer 1995 und der Steuersatzerhöhung per 1. Januar 1999 zugunsten der AHV eine Überwälzung der Steuermehrbelastungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten von 75 Prozent (1995) und 65 Prozent (1999)54. Ein genauer Effekt der nächsten Mehrwertsteuersatzerhöhung auf den LIK kann anhand der verfügbaren empirischen Daten somit nicht schlüssig prognostiziert werden.

Bei einer proportionalen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 1,5 Prozentpunkte wäre – unter der Annahme vollständiger Überwälzung auf die Kundinnen und Kunden

- mit einer Zunahme des LIK um rund 0,8 Prozent zu rechnen. Diese höheren Preise ziehen eine kurzfristig schwächere Gesamtnachfrage nach sich. Der mengenmässige Konsum der Haushalte wird abnehmen und die Investitionen der Unternehmen werden zurückgehen, auch wenn die Vorankündigung einer Mehrwertsteuersatzerhöhung oft einen verstärkten Konsum vor der Einführung der neuen Steuersätze bewirkt.

Verschiedene Faktoren dämpfen den Rückgang der Wirtschaftsleistung: Es ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Güter und Dienstleistungen nicht mehrwertsteuerpflichtig beziehungsweise zu einem reduzierten Satz besteuert sind, und sich die Mehrwertsteuererhöhung somit nicht im Umfang von 1,5 Punkten auf das allgemeine Preisniveau niederschlägt. Der Export von Gütern und Dienstleistungen ist von der

54 Vgl. Botschaft vom 25. Juni 2008 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer, BBl 2008 6885, hier 7093 ff..