Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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Mehrwertsteuer befreit und somit nicht von der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze betroffen. Zudem betrifft die tiefere Nachfrage in der Schweiz nicht nur in der Schweiz hergestellte, sondern auch importierte Güter und Dienstleistungen. Ferner ist es möglich, dass die Haushalte weniger sparen, um ihren mengenmässigen Konsum auf dem gleichen Niveau zu halten. Mittelfristig kann ein steigender LIK auch höhere Lohnforderungen nach sich ziehen. Ein Ansteigen des nominalen Lohnniveaus würde den Konsum anregen. Auch die Anpassungsmechanismen für wesentliche Leistungen der Sozialversicherungen sind ganz oder teilweise an den Preisindex gekoppelt. Der Anstieg des LIK würde eine nominale Erhöhung der Leistungen dieser Sozialversicherungen nach sich ziehen.
Gemäss einer Modellierung des BAK Basel überträgt sich eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze langfristig zu rund 50 Prozent auf das Konsumniveau. Bei einer Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte ist somit schätzungsweise ein Rückgang des Konsumniveaus um ca. 0,75 Prozent zu erwarten.55
Schlussendlich dient die Zusatzfinanzierung dazu, das Rentenniveau der AHV-Beziehenden zu erhalten. Über diesen Weg fliesst der höhere Steuerertrag über die Altersrenten direkt wieder zu den Haushalten, was wiederum den Konsum dieser Gruppe stützt. Dabei handelt es sich aber um einen nicht bezifferbaren Effekt.
Auswirkungen auf die Unternehmen
Wegen der Möglichkeit, die Mehrwertsteuer auf die Endkonsumentinnen und -konsumenten zu überwälzen, ergibt sich aus der Erhöhung der Sätze keine unmittelbare Belastung der Produktionskosten. Da die importierten Güter und Dienstleistungen mit Schweizer Mehrwertsteuer belastet werden, die exportierten hingegen nicht, wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze weder auf dem Exportmarkt noch auf dem Binnenmarkt direkt tangiert.
Die Erhöhung der Konsumentenpreise infolge der Mehrwertsteuersatzerhöhung kann wie erwähnt höhere Lohnforderungen nach sich ziehen. Ein Anstieg der Arbeitskosten würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen schwächen oder bei den Unternehmen in Branchen mit starker Konkurrenz den Druck auf die Margen erhöhen. Dasselbe gilt auch, wenn die Unternehmen die Mehrwertsteuersatzerhöhung nicht vollständig auf die Konsumpreise abwälzen können.
Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen erbringen, und Unternehmen, die wegen zu geringen Umsätzen nicht steuerpflichtig werden, können die Mehrwertsteuer, die auf ihren Vorleistungen lastet, nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Sie sind somit mit einer Schattensteuer (taxe occulte) belastet. Diese Belastung würde durch die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zunehmen. Bei einer proportionalen Mehrwertsteuersatzerhöhung um 1,5 Prozentpunkte würde die Schattensteuer für die Bereiche Ausbildung, Gesundheit, Sport und Kultur nach Schätzungen der ESTV rund 450 Millionen Franken betragen (privater und öffentlicher Sektor zusammengenommen).
Ferner fallen bei den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und der ESTV Kosten für die Umsetzung an (z.B. Informatikkosten). Eine Schätzung der ESTV beziffert
55 Müller, U. et al. (2012): Babyboom-Generation und AHV 2010-2060, Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht Nr. 9/12, Bern