Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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Indirekt wird der Bund auch von den Folgen für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV tangiert (vgl. Kap. 6.1.3), an deren Finanzierung er sich beteiligt. Die Minderausgaben bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden dem Bund in der Variante mit 400 Millionen Franken Einsparungen in der Höhe von 35 Millionen Franken ermöglichen. In der Variante mit 800 Millionen Franken beträgt die Einsparung 40 Millionen Franken.
Der Bundeshaushalt wird auch von der Zusatzfinanzierung für die AHV berührt:
Mehrwertsteuer
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für die AHV führt im Bundeshaushalt zu einer haushaltneutralen Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben. Der Bund ist aber von der Erhöhung der Steuersätze für seinen Konsum sowie seine Investitionen in gleichem Masse betroffen wie die Haushalte.
Bei von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen kann der Bund die Mehrwertsteuer, die auf ihren Vorleistungen lastet, nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Er ist somit mit einer Schattensteuer belastet. Diese Belastung würde durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zunehmen. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf Basis von Berechnungen für das Jahr 2015 wird eine proportionale Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte für den Bund beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehrausgaben von 130 Millionen Franken führen.
Für den Bund als Arbeitgeber dürften mittelfristig die Lohnkosten ansteigen. Die Mehrwertsteuersatzanhebung um 1,5 Prozentpunkte erhöht den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) um 0,8 Prozent, was im Rahmen der Lohnpolitik des Bundes das Lohnwachstum beeinflussen kann. Würden die Löhne vollumfänglich an die Teuerung angepasst, hätte dies angesichts von Personalausgaben in Höhe von 7‘700 Millionen Franken50 um rund 60 Millionen Franken höhere Kosten zur Folge. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden überwälzt wird und der LIK weniger stark ansteigen würde (vgl. Ziff. 6.4 Wirtschaftliche Auswirkungen). Die Teuerung ist ausserdem nur einer von verschiedenen Einflussfaktoren bei der Lohnentwicklung des Bundes.
Da die AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, dürfte eine Mehrwertsteuererhöhung auch zu einem Anstieg der AHV-Ausgaben führen. Der Bund trägt über seinen Beitrag an die AHV diesen Zuwachs mit.
Die dämpfende Wirkung der Steuererhöhung auf das Wirtschaftswachstum dürfte sich zudem auf die Einnahmen des Bundes auswirken. Gemäss verschiedenen Schätzungen dürften die Steuereinnahmen etwa im gleichen Verhältnis zurückgehen wie sich das Wirtschaftswachstum abschwächt (ca. 0,17%, siehe Ziff. 6.4 Wirtschaftliche Auswirkungen).51
Angleichung des Referenzalters und Flexibilisierung des Rentenbezugs
Der Bund als Arbeitgeber ist von der Angleichung des Referenzalters und der Flexibilisierung des Rentenbezugs ebenfalls betroffen). Die Angleichung des Referenzalters wirkt sich insbesondere auf die Steuereinnahmen aus (siehe folgenden Abschnitt). Die finanziellen Auswirkungen der Flexibilisierungsmöglichkeiten können jedoch
50 BFS, Finanzstatistik der Schweiz 2015, Jahresbericht, S. 36
51 Eine Analyse der Einnahmenschwankungen, Working Paper 7/2003, EFV, Bern, 2003