Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten
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kaum beziffert werden, da sie unter anderem davon abhängen, in welchem Ausmass Personen, welche diese Möglichkeit haben, davon Gebrauch machen werden.
Durch die Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre verlängert sich bei ihnen die Lohnbezugsphase. Dies führt zu einer Erhöhung des steuerbaren Nettoeinkommens und damit zu Zusatzeinnahmen beim Bund. Gemäss Schätzungen der ESTV resultieren daraus für den Bund Mehreinnahmen von insgesamt 10 Millionen Franken pro Jahr (bezogen auf das Referenzjahr 2011).
6.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Kantone beteiligen sich nicht an der Finanzierung der AHV und sind damit nur indirekt über die leistungsseitigen Massnahmen betroffen. Hingegen werden sie von den Auswirkungen im Bereich der Ergänzungsleistungen tangiert (vgl. Kap. 6.1.3).
Die Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden in ihrer Funktion als Konsumenten, Investoren und Arbeitgeber entsprechen grundsätzlich den Folgen für den Bund (vgl. Ziff. 6.2). Es wird daher auf das vorangehende Kapitel verwiesen. Die konkreten finanziellen Folgen für die Kantone und Gemeinden fallen insbesondere im Steuerbereich höher aus als beim Bund. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) würde eine proportionale Mehrwertsteuersatzerhöhung um 1,5 Prozentpunkte für die Kantone beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehrausgaben von 165 Millionen Franken führen. Bei den Gemeinden wäre mit Mehrausgaben von 185 Millionen Franken zu rechnen. Bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen hängen die finanziellen Folgen von der konkreten Beteiligung ab.
2015 betrugen die Personalausgaben der Kantone 27 58352 Millionen Franken. Würde die Mehrwertsteuersatzerhöhung vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden überwälzt und würden die Löhne an die daraus resultierende Teuerung (LIK) von 0,8 Prozent angepasst, hätte dies rund 220 Millionen Franken höhere Personalausgaben zur Folge. Auch die Gemeinden müssten mit deutlich höheren Personalausgaben rechnen. Im Jahr 2015 betrugen ihre Personalausgaben 14 52753 Millionen Franken. Eine Erhöhung im Umfang der Teuerung hätte somit Mehrausgaben für das Personal von rund 115 Millionen Franken zur Folge. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht vollumfänglich auf die Kundinnen und Kunden überwälzt wird und deshalb der LIK und die Personalausgaben weniger stark ansteigen würden.
Die dämpfende Wirkung der Steuererhöhung auf das Wirtschaftswachstum dürfte sich auf die übrigen Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden etwa im gleichen Verhältnis auswirken wie beim Bund.
52 BFS, Finanzstatistik der Schweiz 2015, Jahresbericht, S. 52
53 BFS, Finanzstatistik der Schweiz 2015, Jahresbericht, S. 62