Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/48: Stabilisierung der AHV (AHV21) · 113 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 91Fedlex · Erläuternder Bericht

der Bezügerinnen und Bezüger im Rentenalter gering ist (3 % der Neurentner/innen). Zum anderen werden die Ausgaben durch die Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre und durch die Ausgleichsmodelle die Kosten senken.

Tabelle 6-3

Auswirkung auf die Ergänzungsleistungen

Beträge in Millionen Franken, zu Preisen von 2018

Massnahmen Total Bund Kantone

Referenzalter 65 / 65 - 105 - 25 - 80

Ausgleichsmassnahmen 400 Mio - 15 - 10 - 5

Ausgleichsmassnahmen 800 Mio - 25 - 15 - 10

Total 400 Mio - 120 - 35 - 85

Total 800 Mio - 130 - 40 - 90

6.1.4 Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre verlängert die Bezugsdauer der Arbeitslosentaggelder sowie die ALV-Beitragszahlungen der Frauen um ein Jahr. Die Mehrausgaben aufgrund der längeren Bezugsdauer dürften sich auf 50 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Durch die Bestimmungen zur Koordination des flexiblen Rentenbezugs ergeben sich ausserdem (positive oder negative) indirekte Auswirkungen.

6.1.5 Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen

Auf die Militärversicherung hat die Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre praktisch keine Auswirkungen, da der Anteil der dienstleistenden Frauen an der Gesamtzahl der Dienstleistenden weniger als 0,02 Prozent beträgt. Auch die Auswirkungen auf die Unfallversicherung sind minim. Der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft ist einzig durch die beitragsseitigen Massnahmen betroffen; die Erhöhung des Referenzalters dürfte zusätzliche Einnahmen in der Höhe von 5 Millionen Franken pro Jahr generieren.

6.2 Auswirkungen auf den Bund

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund gehen hauptsächlich auf die Änderung an den AHV-Gesamtausgaben zurück, da der Bund 19,55 Prozent dieser Ausgaben übernimmt. Durch die Gesamtvorlage wird sich der Bundesbeitrag in der Variante mit 400 Millionen Franken um 100 Millionen Franken verringert. In der Variante mit 800 Millionen reduziert sich der Bundesbeitrag um 20 Millionen Franken.