Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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2.3 Eingereichte Agglomerationsprogramme (Finanzierungsgesuche)
Bis Ende 2016 wurden dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) 37 Agglomerationsprogramme der dritten Generation zur Prüfung eingereicht (vgl. Abb. 2).
An diesen 37 Agglomerationsprogrammen sind über 80 % der Agglomerationen der Schweiz, 19 Kantone, über 750 Städte und Gemeinden sowie verschiedene Gebietskörperschaften in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein beteiligt. Gesamthaft decken sie ein Gebiet ab, in dem rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leben und in dem sich rund drei Viertel der Arbeitsplätze der Schweiz befinden.
Abbildung 2
Eingereichte Agglomerationsprogramme
Bei den 37 Agglomerationsprogrammen der dritten Generation handelt es sich um drei neue33 und 34 überarbeitete Programme aus den vorherigen Generationen. Aus den vorherigen Generationen haben insgesamt sieben Trägerschaften34 kein Programm eingereicht, dafür nimmt die Agglomeration Bulle nach einer Pause wieder am Programm teil. Alle fünf grossen Agglomerationen der Schweiz (Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich) haben zum dritten Mal ein Agglomerationsprogramm abgegeben. Von den bisher beitragsberechtigten fünfzig Agglomerationen und fünf isolierten Städten haben bisher nur drei nicht teilgenommen35.
33 AP Unteres Reusstal, AP Coude de Martigny, AP Talkessel Schwyz
34 AP Rivelac, AP Rheintal, AP Chur, AP Schaffhausen, AP Yverdon, AP Nidwalden, AP Davos
35 Agglomerationen: Grenchen, St. Moritz; isolierte Stadt: Einsiedeln