Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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2.4 Resultate der Prüfung der Agglomerationsprogramme
2.4.1 Erfüllung der Grundanforderungen
Von den 37 Agglomerationsprogrammen musste dasjenige von Martigny (Agglomerationsprogramm Coude du Rhone) von der weiteren Bundesprüfung ausgeschlossen werden, da dieses die Grundanforderungen nicht erfüllt36.
2.4.2 Übersicht über die Ergebnisse der Wirkungsbeurteilung der Programme der dritten Generation
Die 36 geprüften Agglomerationsprogramme umfassten knapp 2‘000 Massnahmen, wovon rund ein Drittel Massnahmen im Siedlungsbereich waren. Insgesamt betrugen die eingereichten Investitionskosten über 10,69 Milliarden Franken. Von den über 1‘200 eingereichten Verkehrsmassnahmen wurden rund zwei Drittel durch die Trägerschaften der Agglomerationen zur Finanzierung in der dritten Generation des Programms Agglomerationsverkehr mit Gesamtinvestitionskosten von rund 6,02 Milliarden beantragt.
In der Prüfung wurden insgesamt Massnahmen im Umfang von 3,25 Milliarden Franken der A-Liste, von 3,06 Milliarden der B-Liste und von 3,11 Milliarden der C*-Liste zugeordnet37. Etwas mehr als 10 % der eingereichten Massnahmen wurden durch den Bund mit einem ungenügenden oder nicht bewertbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis ohne Handlungsbedarf bewertet.
Abbildung 3
Eingereichte Investitionskosten der bewerteten Agglomerationsprogramme und deren Einordnung nach Horizont durch den Bund
In der Beurteilung der Programmwirkung wurde für insgesamt 32 Agglomerationsprogramme eine finanzielle Unterstützung durch den Bund vorgesehen. Vier Agglomerationsprogramme weisen eine zu geringe Gesamtwirkung auf und erhalten keine Bundesbeiträge (Details siehe Ergebnisse Programmbewertung, Kapitel 2.4.3). Durch die Priorisierung im Rahmen der Bewertung wurden rund 54 % der eingereichten Investitionskosten zur Mitfinanzierung anerkannt (A-Liste). Insgesamt lösen die in den mitfinanzierten Programmen der dritten Generation enthaltenen Massnahmen Bundesbeiträge von 1,12 Milliarden Franken aus (vgl. Ziff. 2.5).
Abbildung 4
Investitionskosten der mitfinanzierten Programme (A-Liste) und deren Bundesbeitrag
Die Massnahmen mit gutem oder sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis, die aber die Bau- und Finanzreife erst ab 2023 erreichen, und die Massnahmen mit noch zu optimierendem Kosten-Nutzen-Verhältnis (B-Liste; vgl. Ziff. 2.5) würden in einem nächsten
36 Mitwirkung der umliegenden Gemeinden und der Bevölkerung mangelhaft (Grundanforderung 1) und unklare Ausrichtung des Programms (Grundanforderung 4)
37 Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer und Teuerung, Preisstand April 2016. Ausnahme: Sofern nicht detailliert dargestellt enthalten die Beträge der Investitionskosten der A- Liste gemäss Bewertung Bund und die Bundesbeiträge für die pauschal mitfinanzierten Massnahmen auch die MWST und die Teuerung.