Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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Programm Agglomerationsverkehr bei unveränderten Bundesbeitragssätzen einen Bundesbeitrag von 1,08 Milliarden Franken beanspruchen.
Werden die Grössenklassen der Agglomerationen berücksichtigt, ist knapp die Hälfte der eingereichten Investitionskosten für Massnahmen in den fünf grossen Agglomerationen (Basel, Bern, Grand Genève, Lausanne-Morges und Zürich) vorgesehen. Dies wiederspiegelt die Probleme der Verkehrssysteme in diesen Grossregionen. Wird jedoch das Verhältnis der Investitionskosten zur Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahl38 berücksichtigt, zeigt sich, dass die kleineren Agglomerationen sogar höhere Bundesbeiträge erhalten.
Abbildung 5
Anteile nach Agglomerationsgrösse
Alle mitzufinanzierenden Massnahmen werden in folgende vier Kategorien unterteilt:
– Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Dieser Kategorie zugeordnet sind alle Massnahmen, die zur Verbesserung der Effizienz des motorisierten Individualverkehrs, zur Behebung von Engpässen und von negativen Auswirkungen des MIV (Aufwertung, Verkehrssicherheit, Emissionen), für das Verkehrsmanagement und zur Aufwertung des Strassenraums dienen.
– Öffentlicher Verkehr (öV):
In dieser Kategorie sind alle Massnahmen für den öffentlichen Verkehr zusammengefasst. Darunter fallen insbesondere Tramprojekte inkl. Begleitmassnahmen im Strassenraum, Massnahmen des öV auf der Strasse (z. B. Buspriorisierungen) sowie Massnahmen auf der Schiene, die dem Ortsverkehr zur Feinerschliessung dienen.
– Fuss- und Veloverkehr (LV):
Massnahmen (separate Wege und Querungen, Velostreifen, Unter- und Überführungen sowie Veloabstellanlagen) zur Verbesserung der Sicherheit, zur Schliessung von Lücken im Verkehrsnetz und zur Attraktivitätssteigerung im Fuss- und Veloverkehr wurden in dieser Kategorie zusammengefasst.
– Multimodale Umsteigepunkte:
Um eine vernetzte Nutzung aller Verkehrsträger zu ermöglichen und das Potenzial des Gesamtverkehrssystems optimal zu nutzen, werden auch Massnahmen zur Einrichtung und Verbesserung von Umsteigepunkten gefördert. Diese Massnahmen wurden in dieser Kategorie zusammengefasst.
Eine scharfe Abgrenzung zwischen den einzelnen Kategorien ist jedoch meist nicht möglich. In der Regel beinhalten insbesondere die grösseren Massnahmen auch Anteile von Massnahmen in anderen Bereichen (z. B. Aufrechterhaltung oder Ausweitung der Strassenkapazität bei Tramprojekten, Schaffung von Velostreifen oder Fussgängerübergängen bei Strassenaufwertungen). Da eine feinere Unterteilung aufgrund fehlender Detailangaben bei einzelnen Massnahmen nicht vorgenommen werden konnte, wurden die gesamten Investitionskosten jeweils der Kategorie der Hauptmassnahme zugeordnet.
Die folgende Abbildung zeigt die Anteile der einzelnen Massnahmenkategorien für die A-Liste bei der Anzahl der eingereichten Massnahmen, den eingereichten Investitionskosten und den beantragten Bundesbeiträgen.
38 Präsenzbevölkerung ist die Anzahl Einwohner und 50 % der Beschäftigten