Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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Abbildung 6

Anteile Massnahmenkategorien A-Liste

Die grösste Anzahl Massnahmen wurde im Velo- und Fussverkehr eingereicht. Diese meist eher kleinen Projekte entfalten ihre Wirkung aber oft nur im Verbund mit weiteren Massnahmen in den jeweiligen Verkehrskorridoren. Zahlenmässig am wenigsten Projekte wurden in den Bereichen öffentlicher Verkehr und multimodale Umsteigepunkte eingereicht. Dies auch, weil anders als in früheren Generationen, Bahnprojekte über den Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Bei der Betrachtung der eingereichten Investitionskosten des öV zeigt sich aber, dass vor allem Tramprojekte überdurchschnittlich hohe Investitionskosten beinhalten. Die Anteile des öV und des MIV an den gesamten beantragten Investitionskosten sind ungefähr gleich gross, während die Investitionskosten für Velo- und Fussverkehrsprojekte gut halb so hoch sind wie bei öV und MIV.

Die Verteilung der Bundesbeiträge auf die einzelnen Verkehrsarten ist relativ ausgeglichen. Der verglichen mit den eingereichten Investitionskosten tiefere Anteil des MIV lässt sich in erster Linie mit ein paar wenigen wegen fehlender Baureife oder schlechtem Kosten-Nutzen-Verhältnis in der A-Liste nicht berücksichtigten Projekten mit grossen Investitionskosten begründen. Der höhere Anteil des öffentlichen sowie des Fuss- und Veloverkehrs lässt sich zudem auf die höheren Kosten-Nutzen-Beiträge dieser flächen- und ressourceneffizienteren Verkehrsarten und der entsprechenden Berücksichtigung bei der Priorisierung der Massnahmen zurückführen.

Fast 90 % der Mittel für den öffentlichen Verkehr sollen in den grossen Agglomerationen investiert werden, insbesondere in den fünf grossen Agglomerationen, wo der Anteil des öV rund 60 % beträgt. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der beiden kostenintensiven Projekte Limmattalbahn im Raum Zürich und der m3 in Lausanne der Fall. In den mittel-grossen Agglomerationen bildet die Mitfinanzierung von Massnahmen für den motorisierten Individualverkehr und den Velo- und Fussverkehr einen Schwerpunkt. Je rund 13 % der gesamten Bundesmittel fliessen dort in diese beiden Kategorien. In den kleinen und mittel-kleinen Agglomerationen sind die Beiträge zur Verbesserung von Umsteigemöglichkeiten deutlich höher als in den anderen Agglomerationen.

In der dritten Generation werden in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsmanagement und Strassenraumaufwertungen Massnahmen mit einem Investitionsvolumen von jeweils kleiner als fünf Millionen Franken in Paketen zusammengefasst und zur pauschalen Mitfinanzierung vorgeschlagen. Von den insgesamt 663 Projekten der A-Liste wurden rund zwei Drittel in solchen Paketen zusammengefasst. Die mitzufinanzierenden Investitionskosten werden in diesen Paketen über Leistungseinheiten berechnet, welche bereits die Mehrwertsteuer und die Teuerung beinhalten. Der Anteil der Beiträge für die pauschal finanzierten Massnahmen am gesamten Bundesbeitrag beträgt insgesamt rund 25 %.

Abbildung 7

Aufteilung des Bundesbeitrags in nach anrechenbaren Kosten oder pauschal mitfinanzierte Massnahmen

Im Bereich des Fuss- und Veloverkehrs wurden für die A-Liste 383 Massnahmen eingereicht. Über 300 Massnahmen wurden in 35 pauschal mitzufinanzierenden Paketen zusammengefasst und nur 24 Massnahmen werden nach anrechenbaren Kosten unterstützt. Rund 15 % der Massnahmen wurden entweder der B-Liste zugeordnet oder nicht mitfinanziert. Insgesamt werden so rund 80 % des Bundesbeitrags (250 Millionen Franken) für Velo- und Fussverkehrsmassnahmen pauschal mitfinanziert. Rund 70 Millionen Franken werden für die Mitfinanzierung der 24 grösseren Projekte benötigt.

Vierzig Projekte wurden im Bereich Verkehrsmanagement eingereicht. Die Hälfte davon wurde zu den pauschal mitzufinanzierenden Massnahmen eingeordnet. Deren Kosten waren in der Regel deutlich tiefer als die der sieben nach anrechenbaren Kosten finanzierten