Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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Massnahmen, weshalb von den rund 29 Millionen Franken nur 40 % für pauschal finanzierte Massnahmen vorgesehen sind. Rund 17 Millionen Franken sind für die Mitfinanzierung der sieben anderen Projekte vorgesehen.
Bei den Strassenaufwertungen wurden 175 Massnahmen eingereicht, wobei rund 70 % den pauschal finanzierten Massnahmen zugewiesen wurden. Auch hier waren die Investitionskosten der grösseren Projekte jeweils deutlich umfangreicher als bei den dafür zahlreichen kleineren Projekten. Die Kosten für die dreissig nach anrechenbaren Kosten finanzierten Projekte wurden durch Benchmark-Vergleiche angepasst, entsprechend betragen die Bundesbeiträge für die 30 pauschal finanzierten Massnahmenpakete rund 87 Millionen Franken und rund 60 Millionen Franken für die grösseren Projekte.
Die restlichen Massnahmen dieser drei Bereiche wurden wegen ihres Kosten-Nutzenverhältnisses oder einer noch ungenügenden Bau- und Finanzreife von einer Mitfinanzierung vorerst ausgeschlossen.
2.4.3 Ergebnisse der Beurteilung der Programmwirkung
Die Programmwirkung wurde entsprechend der «Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der
3. Generation» anhand der Wirksamkeitskriterien beurteilt (vgl. Ziff. 2.2.3). Die Gesamtwirkung des Programms stellt nicht einfach die Summe der Wirkungen aller durch den Bund als A und B priorisierten Massnahmen dar, sondern ergibt sich aus der Kombination von aufeinander abgestimmten Massnahmen.
Mit der zunehmenden Anzahl von Generationen eines Agglomerationsprogrammes wird die Prüfung der inhaltlichen Konsistenz und insbesondere die Kohärenz über die verschiedenen Generationen ein wichtiges Kriterium der Wirkungsbeurteilung. Der Umsetzungsstand der in den Leistungsvereinbarungen der vorherigen Generationen vereinbarten Massnahmen sowie die Reaktion darauf in der vorliegenden Generation, sind erstmals in die Beurteilung der Programmwirkung der dritten Generation eingeflossen. Ein ungenügender Stand der Umsetzung dieser Massnahmen und/oder der Qualität und Kohärenz des Reportings im vorliegenden Programm wurde direkt in der Beurteilung der Gesamtwirkung berücksichtigt.
Die eingereichten Agglomerationsprogramme der dritten Generation weisen grundsätzlich eine gute Qualität auf.Die Umsetzung der Vorgängergenerationen ist mehrheitlich verzögert.
– Beim Wirkungskriterium «bessere Qualität des Verkehrssystems» konnte der Bund feststellen, dass an den Gesamtverkehrskon-
zeptionen in den Agglomerationen intensiv gearbeitet wurde und in einigen Programmen wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Allerdings wurde vereinzelt für Teilbereiche (z. B. öV oder MIV) noch nicht der nötige Planungsstand erreicht, sodass die darin vorgeschlagenen Projekte noch nicht wie beantragt in die A-Liste oder in die Programmwirkung aufgenommen werden konnten. Teilweise wurden zu wenig etappierte bzw. aufwärtskompatible Lösungsvorschläge ausgearbeitet oder diese auch zu wenig priorisiert.
– Substanzielle Wirkungen bei «mehr Siedlungsentwicklung nach innen» konnten primär durch die Erarbeitung von und Abstim-
mung mit RPG konformen kantonalen Richtplänen erzielt werden. Darüberhinausgehende spezifische etappierte Konzeptionen und Planungen zur konzentrierten Siedlungsentwicklung und -lenkung waren in Agglomerationsprogrammen nur in Einzelfällen enthalten. Auch bei den Entwicklungsschwerpunkten und verkehrsintensiven Einrichtungen wurde die Thematik nur knapp behandelt und es fehlte teilweise die Priorisierung der Massnahmen. Mitunter wurden im und auf das Agglomerationsgebiet bezogen wenige konkrete Vorgaben zur fokussierten Lenkung erarbeitet, sodass zusätzliche Wirkungen für eine Innenentwicklung nur vereinzelt honoriert werden konnten.
– Im Wirkungskriterium «mehr Verkehrssicherheit» konnte der Bund bei den Bearbeitungen die Konzentration auf objektive
(Eliminierung von Unfallschwerpunkten) oder subjektive (Massnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls) Wirkungen im Agglomerationsraum feststellen. Gesamtheitliche Bearbeitungen oder Schwerpunktsetzungen im Sicherheitsbereich waren nur vereinzelt ersichtlich.
– Beim Wirkungskriterium «weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch» konnten die ausgearbeiteten Massnahmen in
vielen Programmen gewisse positive Modal-Split Entwicklungen hin zum und das Umsteigen auf den öV und LV unterstützen. Die agglomerationsspezifischen Ambitionen zur Verminderung des Schadstoffausstosses wurden im Einzelfall durch Kapazitätsausbauten und vermehrten Flächenverbrauch aufgehoben. Einzelne Agglomerationen haben allerdings in dieser Generation flächig wirkende Lenkungsmassnahmen im Bereich Landschaft entwickelt und somit deutliche Wirkungen erzielen können. Bei anderen Agglomerationen sind die Massnahmen im Bereich Landschaft jedoch ungenügend und es fehlen klare Prioritäten oder Umsetzungsfristen.
– Die Umsetzung der Massnahmen der vorherigen Generationen ist grossmehrheitlich nicht auf Kurs. So sind nach 7 Jahren Um-
setzungsbeginn der 1. Generation weniger als 60 % der freigegebenen Gelder mittels Finanzierungsvereinbarung verpflichtet. Ausbezahlt und abgerechnet wurden noch deutlich weniger Gelder. Viele Agglomerationen sind mit den in den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Projekten im Verzug. Die meisten Agglomerationen konnten zwar im Umsetzungsreporting Gründe für Massnahmenverzögerungen darlegen. Teilweise müssen Gesamtverkehrslösungen oder Projekte konzeptionell deutlich überarbeitet werden oder die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich so verändert, dass eine Umsetzung zurzeit nicht möglich ist. Vereinzelt fehlten aber nachvollziehbare Begründungen für die Verzögerungen. Statt in den Agglomerationsprogrammen auf die verzögerte Umsetzung einzugehen oder etappierte Alternativen aufzuzeigen, wurden zusätzliche Massnahmen zur Mitfinanzierung beantragt. Bei der Beurteilung des Umsetzungsreportings zeigte sich in einigen Agglomerationen, dass die Berichterstattung über die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen und die neuen Massnahmen der dritten Generation nicht gemeinsam erarbeitet und im Agglomerationsprogramm abgebildet wurden. Insgesamt musste aufgrund des ungenügenden Umsetzungsstands bei 12 von 36 Agglomerationsprogrammen ein Wirkungspunkt abgezogen werden.
Aufgrund der Beurteilung der Programmwirkung (Nutzen/Umsetzung) und der Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung ergeben sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit die Höhe des Bundesbeitrags (Beitragssatz) für die einzelnen Agglomerationsprogramme.
Die Programmbewertung ergab bei vier Agglomerationsprogrammen (Aargau-Ost, Delémont, Frauenfeld, und Luganese) ein ungenügendes Wirkungsergebnis (weniger als 4 Punkte). Damit wird der Bund diese vier Agglomerationsprogramme nicht mitfinanzieren.