Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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Abbildung 9

Kosten- und Nutzenpunkte der Agglomerationsprogramme

Diese Beitragssätze gelten für die A-Massnahmen der dritten Generation ab 2019. Die Agglomerationen haben die Möglichkeit, ihr Agglomerationsprogramm zu verbessern und bei einer nächsten Generation von höheren Beitragssätzen zu profitieren. Umgekehrt ist es auch möglich, dass sich der Beitragssatz des Bundes reduziert. Für die Massnahmen der A-Liste der dritten Generation ergeben sich pro Agglomerationsprogramm folgende Beiträge des Bundes.

Abbildung 10

Beiträge des Bundes (entsprechend dem Beitragssatz) pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A-Liste