Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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Bei 24 Agglomerationsprogrammen wurde eine ausreichende Wirkung (zwischen 4 und 6 Punkten) attestiert und eine Mitfinanzierung durch den Bund ist vorgesehen. Insgesamt schlossen acht Programme mit einer guten Programmwirkung (7 Punkte und mehr) ab.

Abbildung 8

Wirkungspunkte der Agglomerationsprogramme

Um die Höhe der Mitfinanzierung festzulegen, wird neben der erzielten Wirkung auch berücksichtigt, in welcher Kategorie – unter Berücksichtigung der Grösse der Agglomeration – die Kosten des Programms liegen. Die meisten Agglomerationsprogramme wiesen mittlere Kosten auf. Sieben Programme zeichneten sich durch tiefe Kosten aus, während bei sechs Agglomerationsprogrammen hohe Kosten festgestellt wurden. Somit profitieren acht Agglomerationen von Bundesbeiträgen in der Höhe von 40 % und 24 Agglomerationen von Beiträgen in der Höhe von 35 %.