Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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2.4.4 Ergebnisse der Massnahmen-Priorisierung

Die Unterstützung durch den Bund ist konsequent auf diejenigen Massnahmen ausgerichtet, welche in Anwendung der in Artikel 17d MinVG formulierten Wirkungsziele das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Aufgrund der begrenzten Mittel ist diese Priorisierung nötig. Bei dieser wurde aber auf die von den Agglomerationen erarbeiteten Zielbilder und Strategien geachtet, auf die gegenseitigen Abhängigkeiten Rücksicht genommen und je ein abgestimmtes Gesamtprogramm zusammengestellt.

Mit der Einführung der pauschalen Bundesbeiträge im Beurteilungsprozess der dritten Generation Agglomerationsprogramme verzichtet der Bund auf die in früheren Generationen vereinbarten Eigenleistungen. Mit diesen Eigenleistungen konnte der Bund wichtige Wirkungen für die Gesamtbeurteilung erhalten; sie führten aber in der Vergangenheit bei den Trägerschaften zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Die Priorisierung der Massnahmen durch den Bund führte über alle Programme betrachtet zu relativ ausgeglichen Listen für die beiden Horizonte. In den einzelnen Agglomerationsprogrammen ist dies nicht überall der Fall, da oft massgebende Grossprojekte in den einen oder anderen Horizont fallen (z. B. die Limmattalbahn im AP Limmattal oder die m3 im AP Lausanne-Morges).

Nachfolgend sind die Gesamtinvestitionskosten pro Agglomerationsprogramm für die Massnahmen der A- und B-Listen dargestellt.

Abbildung 11

Gesamtinvestitionskosten der mitfinanzierten Agglomerationsprogramme für die Massnahmen der A- und B-Liste

Werden die Gesamtinvestitionskosten im Verhältnis zur Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahl39 betrachtet, so ergibt sich ein aussagekräftigeres Bild über die Verteilung der Investitionen auf die einzelnen Agglomerationen.

39 Präsenzbevölkerung ist die Anzahl Einwohner und 50 % der Beschäftigten