Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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vorgesehenen Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen und die weiteren verkehrlichen Massnahmen ohne finanzielle Beteiligung des Bundes zu realisieren.

Zur Mitfinanzierung von Agglomerationsverkehrsmassnahmen beantragt der Bundesrat dem Parlament im Folgenden die Bewilligung der Verpflichtungskredite für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme. Dank dem NAF sind diese nun ein zeitlich unbefristetes Planungsinstrument, das im Sinne einer rollenden Planung eingesetzt werden kann. Der Bund beurteilt die Wirkung der Programme unter Berücksichtigung allfällig vereinbarter vorangegangener Umsetzungsprojekte in den Agglomerationen und lässt die Ergebnisse in die Beurteilung der jeweils zu prüfenden Generation einfliessen.

1.7 Bisherige Erfahrungen und Wirkungen des Programms Agglomerationsverkehr

Ein wichtiger Erfolg der Agglomerationsprogramme ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Städten und Gemeinden, aufgebaut oder deutlich intensiviert werden konnte, teilweise sogar unter Einbezug von Gebieten im beitragsberechtigten grenznahen Ausland. Dies ist zur Erarbeitung und Umsetzung einer kohärenten Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsplanung unabdingbar.

Im Rahmen der Agglomerationspolitik 2016+ wurde festgestellt, dass das Programm Agglomerationsverkehr wesentlich dazu beiträgt, dass Agglomerationen ihre Planung gemeinsam und bereichsübergreifend angehen und Verkehrsprobleme ganzheitlich, effizient und wirksam lösen. Dank der finanziellen Anreize aus dem Infrastrukturfonds ist es gelungen, eine Reihe Agglomerationsprogramme mit inhaltlicher Tiefe und hoher Qualität zu lancieren. Die interkommunale sowie die Kantons- und Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit konnte in den Agglomerationen verbessert werden. Damit wird das Handeln in diesen eng verzahnten funktionalen Räumen unterstützt.

Die Agglomerationsprogramme entsprechen einem grossen Bedürfnis der Kantone, Städte und Gemeinden: Ein überwiegender Teil der beitragsberechtigten Agglomerationen und Städte haben mindestens ein Agglomerationsprogramm in einer der drei ersten Generationen erarbeitet und beim Bund zur Prüfung und Mitfinanzierung eingereicht. Die Bundesbeiträge helfen nicht nur den grossen, sondern auch den mittleren und kleineren Agglomerationen ihre Projekte für ein attraktives Gesamtverkehrssystem und eine abgestimmte Planung zwischen Siedlung und Verkehr voranzutreiben.

Verkehrlich ist eine Abschätzung der direkten Wirkung der Agglomerationsprogramme aufgrund der vielen Einflussgrössen nicht einfach. In der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sind aber konkrete, positive Auswirkungen in den betroffenen Agglomerationsräumen zu erkennen. Siedlungsgebiete werden vermehrt an geeigneten Standorten qualitätsvoll verdichtet. Die Zersiedlung und der fortlaufende Verlust von Kulturland und Naturräumen werden vermindert, das Verkehrswachstum gebremst, die Verkehrsmittelwahl mit verbesserten Angeboten beeinflusst und die Infrastrukturnetze gezielt ergänzt und optimiert. Die Mobilität für die Bevölkerung und die Wirtschaft und auch der Lebensraum werden so verbessert. Die neuesten Auswertungen des Mikrozensus Mobilität 2015 zeigen, dass der Anteil flächeneffizienterer Verkehrsarten (öffentlicher Verkehr sowie Fuss- und Veloverkehr) in Agglomerationen stärker gewachsen ist als in den restlichen Gebieten der Schweiz.

Auch die tripartite Agglomerationskonferenz21 untersuchte die Zusammenarbeit in den Agglomerationen und hielt in einer Würdigung22 fest, dass vielerorts regionale Strukturen in den Agglomerationen und darüber hinaus entstanden sind und sich weiterentwickelt haben. Viele dieser Strukturen können verbindliche Entscheide treffen. Die Organisationsformen sind unterschiedlich und den jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnissen angepasst. Das „föderalistische Labor Schweiz“ hat somit in vielen Fällen tragfähige und effiziente Lösungen hervorgebracht. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr hat der Bund dabei wichtige Akzente gesetzt.

Die konzentrierte Siedlungsentwicklung nach innen und die grundsätzliche Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr, auf welchen die Agglomerationsprogramme beruhen haben sich auch dank den Agglomerationsprogrammen als planerischer Grundsatz gefestigt. Bereits mit den dringenden Projekten, aber auch mit den Massnahmen der ersten und zweiten Generation konnten wesentliche Verbesserungen bei den Verkehrssystemen, welche mit einer Siedlungsentwicklung nach innen abgestimmt ist, erzielt werden. Der Fuss- und Veloverkehr sowie der öffentliche Verkehr als wichtige Pfeiler einer verträglichen Ausgestaltung des urbanen Verkehrs haben auch dank der Agglomerationsprogramme an Bedeutung gewonnen. Durch Betriebs- und Gestaltungskonzepte konnten diverse Strassenabschnitte aufgewertet und der Verkehr mit Hilfe von Verkehrsmanagementsystemen verflüssigt werden. Mit wichtigen Ergänzungen des Strassennetzes konnten die Kapazitäten für den Strassenverkehr gezielt erweitert werden. Dank der Agglomerationsprogramme konnten Vorhaben realisiert werden, die sonst, trotz grossem Problemdruck, nicht finanzier- oder umsetzbar gewesen wären.

Der Einbezug der Gemeinden in die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme kann allerdings bei einigen Agglomerationen noch verbessert werden. Insbesondere die Umsetzung der kommunalen Massnahmen verläuft langsamer als geplant. Zudem zeigte es sich, dass vor allem bei kleineren Massnahmen teilweise ein Missverhältnis zwischen administrativem Aufwand und Umfang der Mitfinanzierung bestand. Die Finanzierungsvereinbarungen wurden deshalb bereits in verschiedener Hinsicht vereinfacht.

Im Rahmen einer systematischen Wirkungskontrolle werden zukünftig die Auswirkungen der Agglomerationsprogramme vertieft analysiert (siehe Kapitel 2.8).

21 Heute: Tripartite Konferenz

22 http://www.tripartitekonferenz.ch/files/docs/20160701_würdigung_und_empfehlungen_der_tak.pdf vom 1.7.2016