Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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1.8 Abstimmung der Programme «STEP Schiene», «STEP Nationalstrassen» und «Agglomerationsverkehr»
Die Programme «STEP Schiene», «STEP Nationalstrassen» und «Agglomerationsverkehr» beinhalten Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationsgebieten. Diese Infrastrukturen beeinflussen sich gegenseitig und müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden. Während die beiden STEP eine längerfristige Perspektive mit vielen Grossprojekten haben, fokussiert das Programm Agglomerationsverkehr auf einen kurzfristigeren Horizont. Aufgabe ist es, diese Massnahmen in einem umfassenden Zukunftsbild einzubetten. Deshalb sind bei der Ausarbeitung der Agglomerationsprogramme die bereits beschlossenen nationalen Projekte als Voraussetzung zu berücksichtigen.
Bei der Erarbeitung der Bundesprogramme werden die gegenseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt. Die für die drei Programme zuständigen Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA) und Verkehr (BAV) tauschen sich regelmässig über die Planung von bereits beschlossenen Massnahmen sowie die geplanten Weiterentwicklungen aus, insbesondere fliessen auch die Situationen bei den (Halb-) Anschlüssen der Nationalstrassen sowie die Entwicklungen im Bereich der Haltestellen des Eisenbahnnetzes in die Betrachtung der Agglomerationsprogramme ein. Zusätzlich wird ausserhalb der Bearbeitung der drei Programme im Rahmen der laufenden Revision des Programmteils des Sachplans Verkehr eine Koordination der verschiedenen Planungen und eine Abstimmung mit der gesamten räumlichen Entwicklung der Schweiz angestrebt.