Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten
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onalstrasse sind Bestandteil des STEP Nationalstrassen, welches ebenfalls aus dem NAF finanziert wird. Diese Projekte beinhalten teilweise auch die Optimierung der Anschlüsse ans untergeordnete Netz.
Programm Agglomerationsverkehr (PAV)
Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen ist das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) vorgesehen. Mit Inkrafttreten des NAFG wurde das IFG als gesetzliche Grundlage dafür abgelöst. Im Rahmen des IFG wurden seit 2008 dringende und baureife Projekte sowie die ersten beiden Generationen des PAV mitfinanziert. In den letzten zehn Jahren profitierten Agglomerationen in allen Landesteilen von einer Unterstützung durch den Bund. Mitfinanziert werden Projekte, die im Rahmen von Agglomerationsprogrammen von Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet werden. Sie sorgen dafür, dass Verkehrs- und Siedlungsentwicklung gut aufeinander abgestimmt werden.
Für die Massnahmen zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs sind rund 9 bis 12 % der Mittel des NAF vorgesehen12, deren Verwendung im PAV geregelt wird. Im PAV enthalten ist auch die Finanzierung der schienengebundenen Feinerschliessung13.
In der Folge der Ablösung des IFG durch das NAFG wurden auch die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen für das Programm Agglomerationsverkehr angepasst, insbesondere das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe14 (MinVG) und die zugehörigen Verordnungen15 (MinVV sowie Verordnung des UVEK über Fristen und die Beitragsberechnung von Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr). Diese werden in Kapitel 2.2.2 erläutert16. Wie bisher soll die Mittelzuteilung weiterhin nach Massgabe der Wirksamkeit der geplanten Infrastrukturen erfolgen17 und bei der Investitionsplanung sollen die Kantone ausgewogen berücksichtigt werden18.
Neben diesen drei Programmen unterstützt der Bund Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs indirekt auch über Globalbeiträge an die Kantone für Hauptstrassen, über die nicht werkgebundenen Beiträge an die Strassenlasten der Kantone sowie über die Kantonsanteile aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Neben dem Neubau von Infrastrukturen (Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken) finanziert der Bund auch den Betrieb und Unterhalt nationaler Verkehrsinfrastrukturen in Agglomerationen und beteiligt sich an der Finanzierung der Betriebskosten des regionalen Personenverkehrs.
1.6 Agglomerationsprogramme als Instrument einer kohärenten Raumentwicklung
Raum und Verkehr stehen in einer engen Wechselbeziehung. Einerseits beeinflusst die Raumstruktur die Wahl von Verkehrsmittel und Routen und somit auch das Verkehrsaufkommen. Andererseits wirken die Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote als Treiber der Siedlungsentwicklung. Der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur und -angebot dient zwar dem Funktionieren des Gesamtverkehrssystems und der Wirtschaft, kann aber auch zu einer weiteren Zersiedlung und damit zum Verlust von Naturräumen und Kulturland beitragen. Dank höherer Geschwindigkeiten sind längere Reisedistanzen möglich, was die verfügbaren Kapazitäten auf Strasse und Schiene zusätzlich belastet und wiederum zu Engpässen führen kann.
Neben den Fragen der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung stellen sich in Städten und Agglomerationen weitere Herausforderungen. Der demografische Wandel, die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die zunehmende Globalisierung der Waren- und Wissensströme, die steigende Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte sowie der damit verbundene internationale Standortwettbewerb fordern Städte und Agglomerationen in ihrer Rolle als wirtschaftliche Motoren der Schweiz heraus.
Entsprechend ist eine kohärente Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik, wie sie im Raumkonzept Schweiz19 mit fünf Zielen definiert wurde, von zentraler Bedeutung: Siedlungsqualität und regionale Vielfalt fördern, natürliche Ressourcen sichern, Mobilität steuern, Wettbewerbsfähigkeit stärken und Solidarität zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden leben. In der Agglomerationspolitik 2016+20 bestätigt der Bundesrat diese Ziele und strebt eine hohe Lebensqualität, eine hohe Standortattraktivität und eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung in den Agglomerationen sowie eine wirksame Zusammenarbeit der Agglomerationen mit ihren Städten und Gemeinden an. Dort sind insbesondere eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf bereits bebaute und mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossene Räume sowie die Ausrichtung von Verkehrsangebot, -infrastruktur und -finanzierung auf eine optimierte Siedlungsentwicklung wichtig.
Zentral dabei ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und den an den Agglomerationsprogrammen beteiligten Kantonen und Gemeinden. Eine besondere Herausforderung besteht bei Kantons- oder Landesgrenzen übergreifenden Agglomerationen. Hier haben sich die Agglomerationsprogramme als effektives und effizientes Instrument erwiesen, das bewährte Instrumente wie die Sachplanung des Bundes, die Richtplanung der Kantone oder bestehende Zusammenarbeitsformen regionaler Planungsträger ergänzt. Sie ermöglichen eine koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr zu Gunsten der ganzen Schweiz. Mit der Mitfinanzierung von Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs leistet der Bund einen Beitrag an Aufgaben, die die betroffenen Kantone und Gemeinden oft nicht alleine erfüllen können. Gleichzeitig entlastet dies die nationalen Verkehrsnetze.
Als Voraussetzung für die Mitfinanzierung von Agglomerationsverkehrsprojekten verlangt der Bund eine Behandlung der Themen Siedlung, Verkehr und Landschaft in einer umfassenden Planung. Die begrenzten Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden kann. Um in den Genuss von Bundesgeldern zu kommen, verpflichten sich die beteiligten Kantone, Städte und Gemeinden zudem nicht nur, ihren Teil an die vom Bund mitfinanzierten Massnahmen umzusetzen, sondern die
11 SR 725.13 AS 2007 6017
12 Art. 17f NAFG
13 Vor der Schaffung des NAF und des BIF wurden im Rahmen des PAV auch regionale Bahnprojekte finanziert.
14 MinVG (SR 725.116.2)
15 MinVV (SR 725.116.21), Verweis zur Verordnung des UVEK über Fristen und die Beitragsberechnung für Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (sobald verfügbar)
16 Weiterführende Grundlagen finden sich in der Botschaft vom 14. November 2001 (BBl 2002 2291) zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) sowie in der Botschaft vom 7. September 2005 (BBl 2005 6029) zur Ausführungsgesetzgebung der NFA, der Botschaft vom 2. Dezember 2005 (BBl 2006 763) zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz sowie in den Erläuterungen zur MinVV.
17 MinVG Art. 17d (SR 725.116.2)
18 Art. 2 Abs.2 NAFG
19 Schweizerischer Bundesrat, KdK, BPUK, SSV, SGV (2012), Raumkonzept Schweiz
20 Schweizerischer Bundesrat (2015): Agglomerationspolitik des Bundes 2016+. Für eine kohärente Raumentwicklung Schweiz