Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Nach Ansicht von curafutura ist die Differenzierung der Leistungsarten auch hier nicht angebracht. In allen Fällen sei die Mitarbeit des Arztes oder der Ärztin bei der Ermittlung des Pflegebedarfs nicht notwendig.

Nach Auffassung von santésuisse ist die explizite Zustimmung des Arztes oder der Ärztin auf jeden Fall notwendig.

Organisationen des Gesundheitswesens – PatientenInnen/BenutzerInnen

Auch für SPO ist der Verweis auf die Voraussetzungen nach Artikel 49 KVV inakzeptabel. Die Anforderung einer zweijährigen praktischen Tätigkeit sollte nicht an Personal gestellt werden, das von Pflegeheimen oder Spitexorganisationen beschäftigt wird.

Andere Organisationen

BESA stellt sich gegen die Anforderung der zweijährigen Praxis, um den Pflegebedarf ermitteln zu können.

Laut PLAISIR finden periodische Neuabklärungen durchschnittlich jedes Jahr statt. Eine Verkürzung der Intervalle auf sechs Monate könne die Kosten erhöhen.

Absatz 2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die SVP ist gegen die Streichung des Zusatzes über die Abklärung des individuellen Pflege- und Hilfsbedarfs, damit die Patientinnen und Patienten zu den vorgesehenen Pflegemassnahmen Stellung beziehen können.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Curafutura ist auch der Meinung, dass dieser Absatz unverändert bestehen bleiben soll, damit das Mitspracherecht des Patienten oder der Patientin gewährleistet ist.

Absatz 3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Aus der Sicht des SGV geht die Anforderung eines einheitlichen Formulars zu weit. Der SGV schlägt ein Formular pro Leistungserbringertyp vor.

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

Nach Auffassung von ASPS, VASOS und Spitex Schweiz ist es wichtig, eine Unterscheidung zwischen den Pflegeheimen und den Spitexorganisationen zu machen. Die Spitexorganisationen seien daran, eine gemeinsame Lösung für alle auszuarbeiten.

VFP AFG Spitex Pflege schlägt folgende Änderung vor: «Die Bedarfsermittlung erfolgt aufgrund einheitlicher und wissenschaftlich erprobter Kriterien. Ihr Ergebnis wird auf einem einheitlichen Formular festgehalten. Dort ist insbesondere der voraussichtliche Zeitaufwand anzugeben. Die Leistungserbringer und die Versicherer sorgen für die einheitliche Ausgestaltung des Formulars.»