Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 50Fedlex · Ergebnisbericht

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die FDP und die SVP unterstützen die vorgeschlagene Änderung. Die SVP lehnt allerdings Änderungen ab, welche die administrative Last der Leistungserbringer erhöhen.

Die SPS bezeichnet den erläuternden Bericht als schwer verständlich und unsorgfältig erarbeitet.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SSV verweist auf die Stellungnahme der GDK.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Das CP unterstützt die Vorschläge grundsätzlich und bevorzugt die Definition von Mindestanforderungen gegenüber der Festlegung eines einzigen Systems. Letzteres würde eine unerwünschte Monopolsituation mit sich bringen und beim Systemwechsel bedeutende Investitionen verlangen.

Konsumentenverbände

Laut FRC gehen die Vorschläge in die richtige Richtung.

Organisationen des Gesundheitswesens – Leistungserbringer

H+ stimmt den Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlung zu. CURAVIVA begrüsst die Änderungen tendenziell, hat aber viele Bemerkungen im Detail.

Der VFP AFG Spitex Pflege erachtet eine Vereinheitlichung der Instrumente im Heimbereich als sinnvoll. Qualitätsindikatoren aus Routinedaten herauszufiltern sei zweckmässig, man dürfe sich aber nicht allein darauf beschränken.

AFG Akut VFP, curacasa, LZCH, SBK sowie dessen Regionalgesellschaften AG/SO, BE, NE/JU, Sezione Ticino und ZCH, SVBG und VFP AFG Akut fordern, dass einzige Instrumente anerkannt werden, welche dem Anspruch der Wissenschaftlichkeit wirklich gerecht werden. Der tatsächliche Pflegebedarf wird heute insbesondere im psychosozialen Bereich und der Anleitung von Angehörigen lückenhaft ausgewiesen.

VFP AFG Akut, curacasa, LZCH, Marions Spitex, SBK sowie dessen Regionalgesellschaf-

ten AG/SO, BE, NE/JU, Sezione Ticino und ZCH, SNL, Spitex RuLa, SVKS und VFP AFG

Akut kritisieren die Verwendung des Begriffs Bedarfsermittlung statt Bedarfsabklärung und befürchten, dass damit eine Reduktion der Pflegeleistungen in die Wege geleitet werden soll. Ein Begriffswechsel würde auch administrative Kosten durch die Änderung von Formularen etc. mit sich bringen.

Pharmasuisse weist darauf hin, dass die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit der Medikation bei der Ermittlung des Pflegebedarfs berücksichtigt werden sollten.

Senesuisse begrüsst die Voraussetzungen für eine einheitliche Kostenermittlung, insbesondere, dass der von Instrumenten ausgewiesene Pflegebedarf den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen in Minuten entsprechen soll.

VAKA fordert, dass die Pflege von Menschen mit Demenz und die Palliativpflege konsequent vergütet werden, damit die Ziele der entsprechenden nationalen Strategien erreicht werden können. Die entsprechenden Leistungen müssen besser berücksichtigt werden.