Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/52: Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (Kostenneutralität und Pflegebedarfsermittlung) · 63 Seiten

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Für VFP AFG Akut ist der Kommentar zur Änderung nicht mit den vorgeschlagenen Bestimmungen kohärent abgestimmt. Er sei kompliziert geschrieben, habe Lücken, sei nicht leserfreundlich und ermangele evidenz-basierter Grundlagen. Zudem weise er leider auch inhaltliche Fehler auf. Ausserdem seien die Grundlagen und Belege äusserst lückenhaft. Formulierungen bezüglich Messbarkeit und Vergleichbarkeit von Pflegeleistungen dürften nicht auf unwissenschaftlichen Annahmen («es ist möglich», «kann aber nicht beziffert werden», usw.) beruhen.

H+ und die unimedsuisse stimmen der Erhöhung der Pflegeheimansätze zu und lehnen die Senkung der Spitexansätze ab. Die Kostenneutralität über verschiedene Tarife hinweg sei keine gesetzliche Vorschrift. Es sei gesundheitspolitisch nicht sinnvoll, die stationäre Langzeitpflege aufzuwerten und parallel dazu die ambulante zu bestrafen.

psymoos äussert sich gegen die Kürzung der Leistungen der OKP. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung leiste keinen Beitrag in Bezug auf die Situation im Gesundheitswesen.

VAPP möchte im Sinne einer gesicherten Versorgung keine Änderung der Krankenpflegeleistungsverordnung, weil sie ein zweckmässiges, wirksames und wirtschaftliches System in ihren Grundfesten erschüttern würde, ohne einen erkennbaren Effekt zu erzielen.

mfe lehnt die vorgeschlagene Senkung der OKP-Beiträge in der ambulanten Pflege ab.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Aufgrund der Analyse der Versicherer-Daten kommt curafutura zum Resultat, dass die Beiträge der Krankenversicherer im Bereich «ambulante Pflege» gesenkt, und jene im Bereich «Pflegeheim» angehoben werden müssen, damit die heutigen Krankenversicherungsbeiträge den Tarifen 2010 entsprechen würden. Sie schlägt vor, dass die in der Vorlage berechneten Beiträge im Pflegeheimbereich auf ganze Franken und im Bereich der Pflege zu Hause auf zehn Rappen gerundet werden, wie dies bisher auch der Fall gewesen war.

santésuisse hält fest, dass die Daten zur Überprüfung der Beitragssätze schon seit geraumer Zeit vorliegen, und sieht keinen Grund, weshalb die Beitragssätze acht Jahre nach Einführung der Pflegefinanzierung noch angepasst werden sollen, zumal dies bei Versicherern, Leistungserbringern, Patienten und Gemeinwesen unnötige finanzielle Unsicherheit generiere und zu einer erschwerten Planbarkeit führe. Auch sachliche Gründe würden gegen eine neue Kalibrierung der Beiträge sprechen.

Andere Organisationen

Die FRC stellt fest, dass bei der Finanzierung der Pflegeheime der Teil der Finanzierung, den die Bewohnerinnen und Bewohner aus ihrem Portemonnaie berappen müssen, tendenziell ansteigt, während ihre Mittel stagnieren. Dennoch begrüsst sie die Erhöhung des Anteils der Krankenversicherer an dieser Kostendeckung, bedauert aber, dass diese Verbesserung auf Kosten der Spitex erfolgt, was politisch für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger zufriedenstellender ist.

SSV lehnt die Anpassung der Beiträge der OKP (Art. 7a KLV) ab, wobei er insbesondere die Senkung der Beiträge an die Spitex kritisiert. Aus seiner Sicht sind die Krankenkassen generell stärker in die Finanzierung der Pflege einzubinden. Die vorgesehenen Tarifänderungen würden dem Ziel der Stärkung der Pflege zu Hause anstelle von Heimeinweisungen zuwiderlaufen (u.a. Ziel: ambulant vor stationär). Zudem verschärft eine weitere Entlastung der Krankenkassen im Bereich der Pflege die Problematik der Kostenteilung und Restfinanzierung, auf die der Städteverband schon mehrfach hingewiesen hat. Der schweizerische Städteverband fordert eine sachgemässe Einbindung der OKP in die Pflegekosten, etwa indem ihre Beiträge regelmässig an das gesamte Kostenwachstum bei der Pflege angepasst werden.