Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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2.3.2 Erstes Programm vom 18. Februar 2015 und Stand der Umsetzung
2.3.2.1 Umfang
In der NAF-Botschaft31 hat der Bundesrat das erste STEP Nationalstrassen (nachfolgend STEP Nationalstrassen 2015) vorgelegt. Dieses umfasst das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vom 26. Februar 2014 sowie die beiden Netzergänzungen Glattalautobahn und Umfahrung Morges.
Abbildung 5
Umfang STEP Nationalstrassen 2015
Im Rahmen des Programms erfolgte keine Freigabe zusätzlicher Erweiterungsprojekte.
2.3.2.2 Freigabe von Erweiterungsprojekten durch die eidgenössischen Räte
Im Rahmen des Programms zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz32 haben die eidgenössischen Räte in mehreren Bundesbeschlüssen die Erweiterungsprojekte Genf Flughafen – Le Vengeron, Crissier Phase 1, Luterbach – Härkingen, Härkingen – Wiggertal, Nordumfahrung Zürich, Andelfingen – Winterthur Nord und Blegi – Rütihof in der Höhe von insgesamt 2,7 Milliarden Franken33 (hochgerechnet auf Kostenstand 2016, exkl. MWST und Teuerung ≙ 2,395 Milliarden Franken Kostenstand 2005, exkl. MWST und Teuerung) freigegeben. Hinzu kommen 197 Millionen Franken (hochgerechnet auf Kostenstand 2016, exkl. MWST, exkl. Teuerung ≙ 175 Millionen Franken Kostenstand 2005, exkl. MWST und Teuerung) für die planerische Bearbeitung der weiter zu vertiefenden Projekte.
31 BBl 2015 2065
32 BBl 2014 2443
33 Die in den betroffenen Bundesbeschlüssen aufgeführten Kosten beziehen sich auf Kostenstand 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer. Im Sinne einer besseren Verständlichkeit und Vergleichbarkeit sind im obigen Text auch die auf den Kostenstand 2016 hochgerechneten Kosten ausgewiesen.