Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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sennetzes bei. Wichtig ist, dass die Erweiterungen auf dem Hochleistungsnetz im Rahmen der Agglomerationsprogramme mit verkehrlichen Massnahmen auf dem untergeordneten Strassennetz sowie mit der Siedlungsplanung abgestimmt sind;
− Städtebauliche Aufwertung: Wo Nationalstrassen mitten durch Siedlungsge-
biete hindurchführen, sind – soweit dies mit volkswirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist – Erweiterungsvarianten zu bevorzugen, die zur städtebaulichen Sanierung der Situation beitragen;
− Berücksichtigung der Bedürfnisse des nationalen und internationalen
Verkehrs: Höher zu priorisieren sind Projekte zur Engpassbeseitigung, bei denen massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen. Vordringlich der Fall ist dies bei der Abwicklung des Nord-Süd- und des Ost-West-Transitverkehrs sowie dort, wo sich verschiedene Nationalstrassen räumlich überlagern;
− Projektierungsstand: Der Bundesrat priorisiert Vorhaben, die in ihrer Pla-
nung und Projektierung weit fortgeschritten sind. Projekte, für die noch keine konsolidierten Lösungen vorliegen, können keinem konkreten Realisierungshorizont (2030 oder 2040) zugeteilt werden;
− Unterhaltsfähigkeit: Auf den stark ausgelasteten Nationalstrassen gewinnt
die Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit zunehmend an Bedeutung. In besonderem Masse gilt dies für Tunnel- und längere Brückenbauwerke auf städtischen Nationalstrassen. Vorhaben, die zur Gewährleistung der Unterhaltsfähigkeit des Nationalstrassennetzes notwendig sind, sollen daher prioritär zur Realisierung gelangen;
− Vermeidung von Problemverlagerungen: Zurückhaltend ist der Bundesrat
bei Erweiterungen, die zu einer Verlagerung des Problems auf andere Strassenabschnitte führt;
- Vermeidung einer Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs: Schlech-
ter eingestuft werden zudem Projekte in Gebieten, in denen der Anteil des ÖV am Gesamtverkehr tief ist. Dort besteht nach Ansicht des Bundesrates ein grösseres Potenzial für eine Verlagerung des Verkehrs auf den ÖV.
2.3.5 Aktualisiertes STEP Nationalstrassen
2.3.5.1 Umfang
Das aktualisierte STEP Nationalstrassen umfasst Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 28,506 Milliarden Franken. Hinzu kommen 300 Millionen Franken für die planerische Weiterbearbeitung der Projekte und den Landerwerb.
Zusätzlich zu den Erweiterungsprojekten im bestehenden Nationalstrassennetz sind mit den Umfahrungen Le Locle, La Chaux-de-Fonds und Näfels drei Projekte Bestandteil des STEP Nationalstrassen, die die NEB-Strecken betreffen. Dies ist möglich, da die eidgenössischen Räte in ihrem Beschluss vom 30. September 2016 die Baubewilligungen für diese drei Projekte als gültig erklärt haben40.
40 BBl 2017 3373