Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
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2.3.5.2 Realisierungshorizont 2030 und Ausbauschritt 2019
Fokus auf die metropolitanen und grossstädtischen Agglomerationen
Der Realisierungshorizont 2030 umfasst Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 13,474 Milliarden Franken (Kostenstand 2016, exkl. MWST und Teuerung). In früheren Bundesbeschlüssen haben die eidgenössischen Räte davon bereits Mittel in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken gesprochen (Ausbauschritt 2014).
Die im Realisierungshorizont 2030 zusammengefassten Projekte erachtet der Bundesrat nach aktuellem Kenntnisstand als prioritär. Sie befinden sich schwergewichtig in den metropolitanen und den grossstädtischen Räumen. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck auf dem Nationalstrassennetz am grössten ist und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung dichter Siedlungsgebiete.
Verbindliche Freigabe von Erweiterungsprojekten in den Räumen Luzern, Crissier und Le Locle
Der Bundesrat sieht vor, folgende Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2019 zuzuordnen und beantragt einen entsprechenden Verpflichtungskredit in der Höhe von insgesamt 2,267 Milliarden Franken:
− Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd (Kriens – Hergiswil);
− Rotsee – Buchrain (Ausbau Nord);
− Crissier;
− Umfahrung Le Locle.
Die Erweiterungen im Raum Luzern lösen bestehende Engpässe und gewährleisten die Unterhaltsfähigkeit der Nationalstrassen. Zudem haben sie mit der Genehmigung der generellen Projekte durch den Bundesrat und dem erfolgten Start der Ausführungsprojekte einen Bearbeitungsstand erreicht, der eine verbindliche Freigabe ermöglicht.
In den bisherigen Programmen war vorgesehen, die Massnahmen zur Engpassbeseitigung im Gebiet Crissier in zwei Phasen aufzuteilen. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass diese Aufteilung nicht länger zweckmässig ist. Verantwortlich dafür ist die verzögerte Realisierung der Umfahrung Morges, die erst für den Zeithorizont 2040 in Frage kommen kann. Die Massnahmen auf der Nationalstrasse im Gebiet Crissier müssen somit eine dauerhafte Lösung darstellen, was die zeitgleiche Realisierung aller vorgesehenen Massnahmen notwendig macht. Entsprechend beantragt der Bundesrat, die Massnahmen als Ganzes freizugeben und die von den eidgenössischen Räten gefällten Beschlüsse (Genehmigung der finanziellen Mittel für die Phase 1) zu annullieren.
Ebenfalls freigegen werden kann die Umfahrung Le Locle, für die eine genehmigte Baubewilligung vorliegt und die eine stark belastete Strasse durch das Siedlungsgebiet entlastet. Eine Freigabe der ebenfalls notwendigen und genehmigten Umfahrungsprojekte La Chaux-de-Fonds und Näfels ist hingegen nicht möglich. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel bedingt eine gestaffelte Realisierung dieser drei Projekte. Der Bundesrat erachtet den Handlungsdruck im Einvernehmen mit den Kantonen Neuenburg und Glarus in Le Locle am grössten und hat daher diesem Projekt den Vorzug gegeben.