Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 62Fedlex · Erläuternder Bericht
dieser Zeiten wird es zu weniger Staus kommen. Eine gewisse Konkurrenzierung des ÖV durch diese strassenseitige Verbesserung kann nicht ausgeschlossen werden. Bisherige Erfahrungen zeigen allerdings, dass diese Effekte gering sind. Für eine starke Beeinflussung sind die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer des ÖV und von Nationalstrassen zu unterschiedlich. Die Untersuchungen, die das ASTRA zusammen mit dem BAV 2017 durchgeführt hat45, gelangen zu denselben Schlüssen.
5 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 2016 zur Legislaturplanung 2015- 201946 angekündigt.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die vorliegenden Beschlüsse ergibt sich aus Artikel 167 BV.
Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 stützt sich auf Artikel 11b NSG. Der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2019 und die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz stützt sich auf Artikel 7 Buchstabe a NAFG. Der Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen für den Zeitraum 2020 – 2023 stützt sich auf Artikel 6 NAFG.
6.2 Erlassform
Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen nach Artikel 11b NSG ist nicht rechtsetzender Natur. Er untersteht aber nach diesem Artikel dem fakultativen Referendum. Bei dem Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von Projekten nach 2019 sowie beim Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen handelt es sich um nicht rechtsetzende Finanzbeschlüsse (einfache Bundesbeschlüsse), die nicht dem Referendum unterstehen.
45 Bundesamt für Verkehr und Bundesamt für Strassen, Wechselwirkung Bahn – Strasse in den Strategischen Entwicklungsprogrammen Ausbauschritt Bahn und Nationalstrassen, 10. November 2017.
46 BBI 2016 1105, hier 1221