Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 59Fedlex · Erläuternder Bericht

Mehrbedarf insgesamt und finanzielle Auswirkungen

Die beantragten zusätzlichen 69 Stellen für das ASTRA (plus eine Stelle für das BAFU) entsprechen einer Zunahme des ASTRA-Personalbestands um rund 13 % (ohne Berücksichtigung Lernende und Praktikanten/Praktikantinnen). Damit werden die Betreuung eines um rund 20 % längeren Nationalstrassennetzes sichergestellt sowie zusätzliche Erhaltungsprojekte ermöglicht. Ohne diese Stellen können die zusätzlichen Leistungen nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden. Da prioritär der Betrieb und Unterhalt sicherzustellen wäre (vgl. Kapitel 2.1.1 dieser Botschaft), müsste bei beschränkten personellen Ressourcen vor allem die Beseitigung von Kapazitätsengpässen reduziert und verzögert erfolgen.

Die Finanzierung der zusätzlichen Stellen erfolgt zulasten des ordentlichen Budgets des ASTRA und hat eine finanzierungswirksame Zunahme des Personalaufwands um rund 14 Mio. Franken zur Folge. Dazu kommt der Aufwand für die entsprechenden Arbeitsplätze in Höhe von rund einer Million Franken.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf Städte, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone, Gemeinden, Städte, Agglomerationen und Berggebiete profitieren in hohem Masse von verfügbaren, leistungsfähigen, sicheren und (umwelt-) verträglichen Nationalstrassen: Einerseits wird die Erreichbarkeit der Zentren und Regionen verbessert, was deren Standortattraktivität erhöht. Andererseits entlasten die Nationalstrassen die Durchgangsstrassen in Städten und Gemeinden und leisten damit einen namhaften Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Siedlungsgebieten. Die mit dem Zahlungsrahmen und den Verpflichtungskrediten beantragten Mittel stellen sicher, dass die Nationalstrassen auch weiterhin die oben beschriebene Rolle wahrnehmen können.

Planung, Betrieb, Unterhalt und Bau der Nationalstrassen ist gemäss Bundesverfassung Aufgabe des Bundes. Die Umsetzung der betrieblichen und baulichen Massnahmen betrifft daher die Kantone und Gemeinden nur mittelbar. Finanzielle Mehrbelastungen können entstehen, wenn durch die Realisierung von Nationalstrassenprojekten bauliche Anpassungen an den Übergangsbereichen zwischen den Nationalstrassen und den nachgeordneten Strassennetzen notwendig werden. Dasselbe gilt, wenn mit Erweiterungsprojekten bestehende Nationalstrassen ersetzt und zurückgebaut werden können oder eine Region Anforderungen an ein Projekt stellt, die über die Standards im Nationalstrassenbau hinausgehen und die vorwiegend in regionalem Interesse stehen.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird gestärkt

Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist in hohem Mass von einer gut funktionierenden Verkehrsinfrastruktur abhängig. Der schnelle, zuverlässige, sichere und effiziente Transport von Personen und Gütern ist eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft und stellt im Standortwettbewerb einen nicht zu unterschätzenden Vorteil dar. Verfügbare, leistungsfähige, sichere und verträgliche Nationalstrassen sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des attraktiven und