Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/6: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020-2023 für den Betrieb und den Unterhalt sowie den Ausbau im Sinne von Anpassungen und zu den grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz sowie zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen mit dem dazugehörenden Verpflichtungskredit · 101 Seiten

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tungen werden bereits vollumfänglich ausgeschöpft. Der Anteil der Eigenleistungen liegt heute im Infrastrukturgeschäft (Betrieb, Unterhalt, Ausbau, Engpassbeseitigung und Netzfertigstellung) bei lediglich 2 %. Es sind daher zusätzliche personelle Ressourcen für die Abteilungen Infrastruktur und deren Filialen nötig. Angestellt werden sollen sieben zusätzliche Projektmanagerinnen und Projektmanager, die als Bauherren-Vertretung die Projektierung und die Ausführung von zusätzlichen Nationalstrassen-Projekten leiten. Der Bestand an Projektmanagerinnen und Projektmanagern erhöht sich damit um gut 10 %. Mit drei Stellen sollen die Filialen zudem bei der Erhaltungsplanung, d.h. bei der Analyse des Strassenzustands und der langfristigen Planung der Arbeiten zur Werterhaltung des Nationalstrassennetzes, sowie bei Fachfragen zusätzlich unterstützt werden.

Mehrbedarf von 60 Stellen für NEB

Mit dem neuen Netzbeschluss (NEB) werden im Jahr 2020 rund 400 Kilometer Strassen von den Kantonen an den Bund übertragen und in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Dies entspricht einem Kilometer-Zuwachs von etwa 20 %, darunter viele Gemischtverkehrs- und alpine Strassen, die besondere Anforderungen an den Eigentümer stellen. Die Übernahme der zusätzlichen Strecken führt zu einer Zunahme der Erhaltungs- und Ausbauprojekte. Im Weiteren führt sie zu einer Erhöhung des Kontroll- und Koordinationsaufwandes: Die Anzahl der betroffenen Gemeinden und weiterer Ansprechpartner und damit die Menge der erforderlichen Kontakte und Gespräche nehmen zu. Zudem übernimmt der Bund mehrheitlich bestehende Hauptstrassen. Dabei handelt es sich in der Regel um zweistreifige Mischverkehrsstrassen, für die das notwendige Fachwissen im ASTRA verstärkt werden muss.

Es ist nicht möglich, diese zusätzlichen Aufgaben mit dem bestehenden Personal zu bewältigen.

In der NEB-Botschaft43, Kapitel 3.1.2, Personelle Auswirkungen, ging der Bundesrat von einem Mehrbedarf von 60 Stellen für die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben – namentlich die Planung, Vorbereitung und Überwachung der auszuführenden Aufgaben, die Überwachung der Bausubstanz sowie für die Durchführung der baupolizeilichen Aufgaben und das Verkehrsmanagement auf den übernommenen Strecken – aus. Das ASTRA hat 2017 den Personalbedarf für die Umsetzung von NEB nochmals überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die in der NEB-Botschaft genannten Zahlen weiterhin zutreffen. 43 der beantragten Stellen werden für die Abteilungen Infrastruktur und deren Filialen benötigt; verstärkt werden müssen primär die Disziplinen Projektmanagement, Erhaltungsplanung, Fachunterstützung, Investitionscontrolling sowie die Baupolizei. Zur Verstärkung der nationalen Verkehrsmanagement-Zentrale sind fünf Stellen eingestellt. Elf Stellen sind für die zusätzlichen, zentral zu erbringenden Leistungen vorgesehen wie z. B. Netzplanung, Standards (Stichwort Mischverkehrsstrassen), Recht, IT oder Investitionscontrolling. Dazu kommt eine zusätzliche Stelle beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) als Umweltschutzfachstelle des Bundes. Soweit möglich und zweckmässig, wird für die Besetzung der NEB-Stellen kantonales Personal übernommen.

43 BBl 2012 745