Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 47 Seiten

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S151-0870

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Die Revisionsvorlage wird von den Vernehmlassungsadressaten grösstenteils unterstützt. Erwähnenswert ist insbesondere die breite Unterstützung für die Verkehrsflussmassnahmen. So erfährt die vorgeschlagene Massnahme, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren generell zu erlauben, grossen Zuspruch und auch die Einführung des Reissverschlussprinzips sowie der Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse werden begrüsst. Nicht einverstanden zeigen sich die Vernehmlassungsadressaten hingegen mit der vorgeschlagenen Regelung, die Höchstgeschwindigkeit von leichten Motorwagen mit Anhängern auf Autobahnen voraussetzungslos auf 100 km/h zu erhöhen. Zwar ist man nicht generell gegen die Möglichkeit, mit solchen Fahrzeugkombinationen 100 km/h fahren zu dürfen, aber diese Möglichkeit soll an gewisse Bedingungen geknüpft werden, die für die Vollzugsbehörden auch kontrollierbar sind.

Mehrheitlich Zuspruch erhalten auch die zahlreichen Massnahmen zugunsten des Langsamverkehrs. So wird beispielsweise die Einführung einer Signaltafel, die Radfahrern an ausgewählten Verzweigungen das Rechtsabbiegen bei Rot erlauben soll, von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten gewünscht. Dasselbe gilt für die Umleitungswegweisung für den Langsamverkehr sowie die Möglichkeit bei Lichtsignalanlagen einen Aufstellbereich für Velofahrer auch ohne zuführenden Radstreifen zu markieren. Mehrheitlich abgelehnt wird hingegen die Möglichkeit, die Bedeutung des Signals «Stop» mittels Markierung einer gelben Wartelinie für Velofahrer in «Kein Vortritt» abzuändern. Auch der Vorschlag, Kindern bis 12 Jahre das Velofahren auf Trottoirs zu erlauben, findet bei einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten keinen Zuspruch. Hier wird insbesondere kritisiert, dass das Alter mit 12 Jahren zu hoch angesetzt sei.

Begrüsst werden auch die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeugarten, die Einführung des Symbols «Ladestation» für E-Fahrzeuge sowie die Möglichkeit Parkplätze ausschliesslich mittels Markierung des entsprechenden Piktogramms für Velos, Gehbehinderte, E-Fahrzeuge und Motorräder zu reservieren.

Nicht auf ungeteilte Zustimmung stösst schliesslich die vorgesehene Aufhebung des Verbots auf Autobahnraststätten Alkohol zu verkaufen und auszuschenken. Die Gegner dieses Vorschlags kritisieren, dies sei aus Sicht der Verkehrssicherheit und aus Gründen der Alkoholprävention ein Schritt in die falsche Richtung. Insgesamt spricht sich aber eine Mehrheit für die Aufhebung des Verbots aus.

1. Gegenstand der Vernehmlassung

Mit der Vernehmlassung betreffend «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» hat das UVEK den Vernehmlassungsadressaten Vorschläge zu Änderungen verschiedener Verordnungen sowie einer Weisung unterbreitet. Betroffen von den Änderungen sind in erster Linie die Verkehrsregelnverordnung (VRV) und die Signalisationsverordnung (SSV). Mit der Vorlage sind aber auch Anpassungen der Nationalstrassenverordnung (NSV), der Ordnungsbussenverordnung (OBV) sowie der Weisungen des UVEK über besondere Markierungen auf der Fahrbahn verbunden und es wird die Aufhebung der Verordnung des UVEK über die auf die Signalisation von Strassen, Fuss- und Wanderwegen anwendbaren Normen vorgeschlagen.

Einen Schwerpunkt der Vorlage bilden Vorschläge zur Verbesserung des Verkehrsflusses, wie die generelle Zulassung des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen, die Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen auf Autobahnen und Autostrassen auf 100 km/h, die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse bei sich stauendem Verkehr sowie das Reissverschlussprinzip.

Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage ist in den Vorschlägen zugunsten des Langsamverkehrs sowie in den Vorschlägen bezüglich des ruhenden Verkehrs zu erkennen. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dem Veloverkehr mittels Signaltafel das Rechtsabbiegen bei Rot zu gestatten, sofern die betreffende Verzweigung gewisse Anforderungen erfüllt. Auch die vorgesehene Möglichkeit, ausgeweitete Radstreifen in gewissen Fällen ohne zuführenden Radstreifen markieren zu können, kommt dem Langsamverkehr zugute. Betreffend den ruhenden Verkehr ist insbesondere auf die Möglichkeit hinzuweisen, Abstellplätze mittels einem neu einzuführenden Symbol «Ladestation» für E-Fahrzeuge zu reservieren. Zudem soll den kantonalen und kommunalen Signalisationsbehörden ein grösserer Spielraum bei der Unterstellung unter die Gebührenpflicht eingeräumt werden, indem der Anwendungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» auf alle Fahrzeuge ausgeweitet wird.