Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/68: Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften · 47 Seiten
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S151-0870
Neben diesen Schwerpunkten sind die Regelungen, wonach Kinder im primarschulpflichtigen Alter mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velo fahren dürfen und wonach Fahrzeuglenker bei bestimmungsgemässer Verwendung von Parkierungs-Assistenten die Lenkvorrichtung loslassen und das Fahrzeug verlassen dürfen, erwähnenswert. Ferner soll mit einer Änderung der Nationalstrassenverordnung das heutige Verbot, auf Autobahnraststätten Alkohol zu verkaufen und auszuschenken, aufgehoben werden (Motion der KVF-N 17.3267).
Der zur Diskussion gestellte Entwurf wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit verschiedenen direkt betroffenen Dachorganisationen und Verbänden sowie mit den zuständigen Bundesstellen erarbeitet. Sämtliche Unterlagen können auf der Internetseite des Bundesrats als PDF-Datei heruntergeladen werden (www.admin.ch > Bundesrecht > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2018 > UVEK > «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften»).
2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führte vom 10. Oktober 2018 bis 25. Januar 2019 die Vernehmlassung zur «Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften» durch.
Insgesamt sind 103 Stellungnahmen eingegangen. Sämtliche Stellungnahmen können auf der Internetseite des Bundesrats (www.admin.ch) in der Rubrik abgeschlossene Vernehmlassungen 2018 als PDF-Datei heruntergeladen werden. Nicht alle Vernehmlassungsadressaten haben ihre Stellungnahme mittels dem zur Verfügung gestellten Fragebogen eingereicht.
3. Die Vorlage im Einzelnen
3.1. Allgemeine Bemerkungen
Verschiedene Vernehmlassungsadressaten haben auf die erste Frage im Fragenkatalog, wo um allgemeine Bemerkungen zur vorgeschlagenen Revision gebeten wurde, geantwortet. Hier hatten die Vernehmlassungsadressaten die Möglichkeit, nicht nur konkret zu den einzelnen Revisionsvorschlägen Stellung zu nehmen, sondern eine allgemeine Würdigung der Vorlage vorzunehmen. Sie konnten an dieser Stelle auch auf weitere Bedürfnisse hinweisen, die in der Vorlage nicht oder in für die Vernehmlassungsadressaten nicht zufriedenstellender Art und Weise Berücksichtigung gefunden haben.
Obwohl die Stossrichtung der Revisionsvorlage von einem Grossteil der Vernehmlassungsadressaten begrüsst wird, wurden hier auch einige Punkte aufgeführt, welche die Vernehmlassungsadressaten vermissen. So wird in einigen Stellungnahmen bedauert, dass die Einführung der «Velostrasse» in der Revisionsvorlage fehlt (BS, SG, Ville de Lausanne, SSV, PROVELO, SVI, umv, VCS, GLP). Relativ häufig wurde auch darauf hingewiesen, dass schnelle E-Bikes nicht auf Radwegen zugelassen sein sollten (AI, BL, ZH, ACVS, KSSD, SVI, SVSP, FUS, SBV, GLP, SP). Zudem haben insbesondere die Veloverbände mehrere Anträge für weitere velofördernde Massnahmen gestellt. Unter anderem wird die Festlegung eines seitlichen Mindestabstands beim Überholen von Velos gefordert und es soll das Nebeneinanderfahren von Fahrrädern und Motorfahrrädern in breiterem Rahmen gestattet werden als bisher.
Von der Behindertenorganisation AGILE.CH wird kritisiert, dass die Revisionsvorlage zu teilweise inakzeptablen Diskriminierungen führe, dies insbesondere aufgrund des Vorschlags, Kindern bis 12 Jahre das Velofahren auf dem Trottoir zu erlauben sowie Velofahrenden an bestimmten Kreuzungen das Rechtsabbiegen bei Rot zu ermöglichen. Zudem wird gefordert, dass Trennungen von Verkehrsflächen konsequent baulich abgegrenzt werden sollten, damit Menschen mit Sehbehinderung diese leichter erkennen können.