Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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Tatsache ist, dass die Verrechnungsmessung (dazu gehören der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistungen) grossmehrheitlich von den Netzbetreibern durchgeführt wird. Für die betriebliche Messung gilt dies ohnehin, ist sie doch untrennbar mit dem Netzbetrieb verbunden. Die Preise der von den Netzbetreibern erbrachten Dienstleistungen sind teilweise sehr hoch. Die Preise der Lastgangmessung liegen bei einem Vergleich der Mediane um 56 Prozent über den Kosten.27 Grössere Endverbraucher und Produzenten bemängelten erhebliche Qualitätsprobleme beim Datenmanagement. Bei den kleineren marktberechtigten Endverbrauchern mit einem Verbrauch von knapp über 100 MWh stellen hohe Messkosten (bei den Lastgangzählern) derzeit eine Barriere für den Wechsel in den freien Strommarkt dar. Zudem können für erneuerbare Erzeugungsanlagen, die mit einer Lastgangmessung ausgestattet sein müssen (Einspeiseleistung grösser oder gleich 30 kVA), die Messkosten einen relevanten Kostenpunkt ausmachen. Bislang sieht die ElCom bei Lastgangmessungen, die jährlich über 600 Franken kosten, ein Aufgriffskriterium für vertiefte Kostenprüfungen. Das Aufgriffskriterium stellt keine bindende Preisobergrenze dar, d.h. es muss bislang im Einzelfall über die Missbräuchlichkeit entschieden werden.

1.1.6 Bewertung der Marktentwicklung und der Wettbewerbssituation unter der Teilmarktöffnung

Die bisherige Teilmarktöffnung ist aus wirtschaftlicher Sicht als ein positiver erster Schritt zu bewerten. Sie hat unter den derzeit niedrigen Grosshandelspreisen dazu geführt, dass im freien Markt der überwiegende Teil der marktberechtigten Endverbraucher die Grundversorgung verlassen haben, um an günstigeren und teils flexibleren sowie auf ihre Bedürfnisse besser zugeschnittenen Energietarifen partizipieren zu können. Dies ist grundsätzlich als ein Erfolg des StromVG zu werten. Eine Teilmarktöffnung führt aber nicht dazu, dass alle gleichermassen am Markt teilnehmen können. Sie beinhaltet erhebliche Verzerrungen zwischen den wahlberechtigten Endverbrauchern und den gebundenen Endverbrauchern in der Grundversorgung, die sich durch die Regelungen der Strategie Stromnetze noch verstärkt haben, da dadurch die Kosten teurerer Kraftwerke den grundversorgten Endverbrauchern zugeordnet werden können: Die Pflicht zur Weitergabe von Preisvorteilen an die gebundenen Endverbraucher wird aufgeweicht, indem die Gestehungskosten von inländischer erneuerbarer Energie voll in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden können.

Diese Schieflagen würden durch eine volle Marktöffnung umfassend korrigiert. Sie schafft grundlegende Effizienzanreize sowie gleich lange Spiesse bei der Marktteilnahme. Zugleich sind innovative Entwicklungen zu erwarten, welche die Integration der (neuen) erneuerbaren Energien stützen und darüber die Versorgungssicherheit fördern. Zudem bedarf es, aufbauend auf den Veränderungen durch die vorliegende Revision des StromVG, einer Weiterentwicklung des Wasserzins-Modells.

Im Netzbereich sind aufgrund der hohen Netztarife weiterhin relevante Ineffizienzen zu vermuten, die durch zusätzliche Effizienzanreize in der Netzregulierung anzugehen sind. Die sich in Erprobung befindende Sunshine-Regulierung schafft hier mehr

27 ElCom (2018), Messkosten in der Schweiz, Bericht zur Auswertung der Messkostenerhebung 2017.