Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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Transparenz und kann Effizienz beanreizen, v.a. wenn ansonsten eine strengere Netzregulierung bevorsteht. Die Weiterentwicklung der Netzregulierung sollte aus Sicht einer effizienten Integration der zunehmend dezentralen Erzeugung insbesondere effiziente smarte Netzentwicklungspotenziale (sog. Smart-Grids) stützen. Zudem sind relevante Ineffizienzen im Bereich des Messwesens festzustellen. Dieses ist hinsichtlich der Verrechnungsmessung grundsätzlich wettbewerblich organisierbar. Grössere Endverbraucher sowie Betreiber von grösseren Elektrizitätserzeugungsanlagen und Speichern erhalten deshalb ein gesetzliches Recht auf freie Wahl des Anbieters. Ansonsten ist im Rahmen der Netzthemen die Entflechtung von den Alteigentümern bei der Swissgrid umgesetzt worden. Weitere Entflechtungen auf der Verteilnetzebene sind im Zusammenhang mit einem Stromabkommen zu sehen.

1.1.7 Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU

Parallel zu den Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen werden 2018 mit der EU die Verhandlungen zu einem Stromabkommen weitergeführt. Es ist möglich, dass diese auf technischer Ebene in absehbarer Zukunft abgeschlossen werden.

1.2 Ziele der Revision

Ziel der Revision ist es, den regulatorischen Rahmen des StromVG an die Herausforderungen der Energiestrategie 2050 und die Entwicklungen im europäischen Strommarkt anzupassen. Die Leitziele dabei sind die langfristige Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit, die Verbesserung der Effizienz des Marktes sowie die marktseitige Unterstützung der Energiestrategie 2050. Veränderungen im Strommarktdesign sollen kompatibel sein mit den schweizerischen Klimazielen und mit einem EU-Stromabkommen und zudem möglichst geringe gesamtwirtschaftliche Kosten zur Folge haben.

Im Rahmen einer grundlegenden Verbesserung des Strommarktdesigns strebt der Bundesrat auch den zweiten Marktöffnungsschritt (volle Marktöffnung) an. Dieser soll die Verzerrungen aus der bisherigen Teilmarktöffnung beseitigen und für alle Endverbraucher eine volle Freiheit in der Wahl des Stromlieferanten schaffen.

Zudem sollen über die Revision wesentliche Defizite des bestehenden Gesetzes beseitigt werden. Insbesondere sollen die Verursachergerechtigkeit in der Netztarifierung verbessert, die Transparenz erhöht und mehr Effizienzanreize in der Netzregulierung geschaffen werden. Damit will der Bundesrat mittel- bis langfristig den Netzausbau und -betrieb optimieren.

In der Revision enthalten ist auch das marktnahe Modell ab 2023, zu welchem der Bundesrat gemäss Artikel 30 Absatz 5 EnG der Bundesversammlung bis im Jahr 2019 einen Erlassentwurf zu unterbreiten hat. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass dieses Modell möglichst technologieneutral und volkswirtschaftlich effizient ist. Hierzu wird die Ausgestaltung der Grundversorgung angepasst.

Die wichtigsten Massnahmen der Revision sind: