Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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Der sogenannte Energy-Only-Markt (EOM) soll als Marktmodell bestehen bleiben und Marktmechanismen im Strommarkt grundsätzlich gestärkt werden. Der EOM besteht aus dem Grosshandelsmarkt (Intraday, Day ahead und Terminmarkt) und den Systemdienstleistungsmärkten, in denen bereits heute Energie und Leistung für Versorgungsungleichgewichte vorgehalten werden.

Als wichtige Massnahme zur Stärkung effizienter Marktsignale und weil Wahlmöglichkeiten den Haushalts- und Gewerbekunden grundlegende ökonomische Vorteile bieten, soll der Strommarkt vollständig geöffnet werden. Dadurch werden die Verzerrungen der Teilmarktöffnung korrigiert. Dies gilt sowohl für die unterschiedlichen Erzeuger als insbesondere auch für die bislang gebundenen Endverbraucher ohne Wahlmöglichkeiten. Die vollständige Marktöffnung führt somit zu einer grundlegenden Effizienzsteigerung. Zudem unterstützt sie die Energiestrategie 2050, indem sie dazu beträgt, die erneuerbaren Energien besser in den Markt zu integrieren. Auch wird sie zu erheblichen Produktinnovationen führen und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Mittelfristig ist sie hinsichtlich der Integration in den europäischen Strommarkt ein wichtiges Element.

Im Rahmen einer vollen Marktöffnung ist weiterhin eine Grundversorgung zu gewährleisten, welche kleine Endverbraucher angemessen vor Preismissbrauch schützt und in die man immer wieder zurückwechseln kann. Zudem soll die Ausgestaltung der Grundversorgung die Umsetzung der Energiestrategie 2050 marktnah stützen.

Die Versorgungssicherheit kann durch die Schweizer Erzeugungskapazitäten und eine Anbindung an die benachbarten Strommärkte marktbasiert gewährleistet werden. Als zusätzliche Absicherung der Schweizer Versorgungssicherheit im EOM soll eine Speicherreserve im Sinne einer Versicherung eingerichtet werden. Diese ist ausserhalb des Marktes vorzuhalten und so zu konzipieren, dass sie Energie für die Versorgungssicherheit vorhält, geringe volkswirtschaftliche Kosten aufweist und den EOM möglichst wenig verzerrt.

Der derzeitige Regulierungsansatz bei den Netzentgelten ist durch eine ungenügende Verursachergerechtigkeit bei der Allokation der Netzkosten gekennzeichnet. Obwohl die Leistung (kW) der hauptsächliche Dimensionierungsfaktor und somit wesentlicher Kostentreiber bei den Stromnetzen darstellt, orientieren sich die Tarife für die Endverbraucher mehrheitlich an der bezogenen Energie (kWh). Dies soll im Sinne einer höheren Verursachergerechtigkeit korrigiert werden.

Die heutige kostenbasierte Regulierung im Netzbereich wird zunächst beibehalten und durch ein umfassendes Transparenzinstrument in Form einer Sunshine-Regulierung verbessert. In diesem Rahmen sollen auch gewisse Anreize für effiziente Investitionen in intelligente Netze gesetzt werden. Eine Anreizregulierung soll im Rahmen einer weiteren Revision eingeführt werden, wenn sich in einer Evaluation der Netzkostenentwicklung auf der Verteilnetzebene zeigt, dass es nicht zu einer genügenden Steigerung der Effizienz gekommen ist.

Im Sinne eines effizienten Netzausbaus und der Entwicklung neuer netznaher Märkte ist mittel- bis langfristig eine bessere Nutzung netzdienlicher Flexibilitäten (wie insbesondere das Einspeisemanagement und die Nutzung flexibler Lasten) in den Verteilnetzen anzustreben. Diese können als Ersatz für den konventionellen Netzausbau dienen. Zudem gibt es auch im Marktbereich attraktive Geschäftsmodelle, die auf der