Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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effektiven Nutzung vorhandener Flexibilitäten in der Last und der Erzeugung beruhen.
Um die Systemsicherheit effizienter zu bewirtschaften, soll die Liquidität bei den Systemdienstleistungen gefördert werden. Dazu soll u.a. die grenzüberschreitende Beschaffung erleichtert werden.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Ineffizienzen, welche unter geltendem Recht beobachtet werden können, sollen grössere Endverbraucher sowie die Betreiber von grösseren Elektrizitätserzeugungsanlagen und Speichern ein gesetzliches Recht auf freie Wahl des Anbieters im Bereich der Verrechnungsmessung erhalten.
Weitere Massnahmen haben zum Ziel, die Regulierung zu verbessern: So sind die Leitplanken für Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs zu schärfen, insbesondere für Fälle einer Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs. Bei der Swissgrid ist die Sicherstellung der Schweizer Beherrschung, welche schon im Kontext der Schaffung des StromVG umfassend diskutiert wurde, einer abschliessenden gesetzlichen Lösung zuzuführen. Schliesslich sollen die Regulierungsbefugnisse der ElCom partiell gestärkt werden, um die Effektivität der Strommarktregulierung zu verbessern.
1.3 Die beantragte Neuregelung
1.3.1 Vollständige Marktöffnung
Vollständige Marktöffnung: Der Schweizer Strommarkt wird vollständig geöffnet. Damit erhält jeder Endverbraucher das Recht auf freie Wahl seines Lieferanten. Kleinere Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh können sich wahlweise auch für die Grundversorgung entscheiden. In dieser werden sie zu angemessenen, während eines Jahres unveränderlichen Elektrizitätstarifen versorgt. Der Vorteil des Marktes liegt in einer umfassenden Wahlmöglichkeit des Endverbrauchers. Dies schafft gleich lange Spiesse in der Strombeschaffung für alle Endverbraucher, insbesondere für die KMU, und fördert grundlegend die Effizienz. Ein vollkommen geöffneter Strommarkt wird zu relevanten Dienstleistungsinnovationen und einer besseren Integration der erneuerbaren Energien führen. Zum Letzteren trägt auch die zukünftige Ausgestaltung des Standardproduktes in der Grundversorgung bei.
Grundversorgung mit Schweizer Strom aus erneuerbarer Energie: In der Grundversorgung bieten die lokalen Verteilnetzbetreiber als Standard ein Elektrizitätsprodukt an, das aus ausschliesslich einheimischer und überwiegend erneuerbarer Energie besteht. Endverbraucher werden mit diesem Produkt versorgt, sofern sie sich nicht für ein anderes entscheiden. Der Bundesrat legt den Mindestanteil an erneuerbarer Energie fest. Dieser soll sich am Pfad der Energiestrategie 2050 zum Ausbau der erneuerbaren Energien orientieren und dementsprechend sukzessive ansteigen. Es handelt sich um einen Mindestanteil. Jedem Grundversorger steht es frei, im Standardprodukt auch einen höheren Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien anzubieten. Zahlreiche Verteilnetzbetreiber bieten in der Grundversorgung schon heute ein Standardprodukt aus erneuerbarer Energie an, teilweise zu 100 Prozent aus heimischer Quelle – für sie ändert demnach nichts.