Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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- Bei der Netztarifierung soll ein höherer Leistungspreisanteil möglich werden, welcher auch zeitdifferenziert ausgestaltet werden kann. Dies entspricht dem Kostenentstehungsprinzip und ist verursachergerechter. Infolge der Anpassungen sinken längerfristig die Kosten des Netzausbaus, da die Verursacher umfassender für die Netzkosten aufkommen und ihren Netzanschlussbedarf dahingehend anpassen werden.

- Die Sunshine-Regulierung wird heute von der ElCom bereits erprobt, detaillierte Ergebnisse können aber mangels Rechtsgrundlage noch nicht veröffentlicht werden. Ihr wesentlicher Vorteil ist die Schaffung einer deutlich höheren Transparenz bei geringem zusätzlichem Aufwand. Der Druck der öffentlichen Wahrnehmung, welcher durch die Veröffentlichung von netzbetreiberspezifischen Indikatoren ausgeht, soll Anreize zur Effizienzverbesserung setzen. Zudem vereinfachen es die ausgewerteten Daten der ElCom, die Kosten vertieft zu prüfen, sofern mehrere relevante Indikatoren auf eine unerwünschte Entwicklung hinweisen. Kommt es nicht zu einer genügenden Effizienzsteigerung im Netzbereich, die sich entsprechend auf die Netzkosten auswirkt, so soll zu einer Ex-ante-Regulierung in Form einer Anreizregulierung übergegangen werden, wie sie in der EU der Standard ist.

- Bei der Regulierung der Flexibilität wird erstmals eine Inhaberschaft der Flexibilität geschaffen und es werden Anreize zur Entwicklung eines Flexibilitätsmarktes gesetzt. Die Wirkungen dieser Massnahmen sind gesamtwirtschaftlich vorteilhaft, da Flexibilitäten längerfristig als Alternative zum Netzausbau zu sehen sind. Zudem können sie auch im Strommarkt vorteilhaft eingesetzt werden. Diese Massnahme fördert neue Geschäftsmodelle wie insbesondere solche von Aggregatoren und virtuellen Kraftwerken, welche die Potenziale kleinerer Flexibilitätseinheiten (wie bspw. Haushalte usw.) bündeln. Insbesondere für die Eigenverbraucher werden so Anreize gesetzt, die erheblichen Flexibilitätspotenziale zu nutzen. Dadurch können Netzbetreiber Kosten sparen und Eigenverbraucher zusätzliche Einkünfte erzielen. Die grundsätzliche Anrechenbarkeit der Kosten, welche durch den Einsatz der Flexibilität anfallen, wie auch die notwendige Berücksichtigung der Flexibilität bei der Netzplanung sichern ab, dass Netzbetreiber auch einen wirtschaftlichen Anreiz haben, Flexibilitäten zu nutzen. Zudem werden garantierte Nutzungsrechte der Verteilnetzbetreiber festgelegt, die im Rahmen der rechtlich gesicherten Abregelungs- und Steuerungsmöglichkeiten zu einem optimierten Netzausbau führen.

- Wahlfreiheiten im Messwesen führen zur Verbesserung der Effizienz bei den wahlberechtigten Kundengruppen. Bei den Messdienstleistungen und dem Messstellenbetrieb ist die Situation bezüglich Preisen und die Qualität der von den Netzbetreibern angebotenen Leistungen bislang teilweise unbefriedigend (v.a. für grössere Endverbraucher). Insbesondere bei den Grosskunden kann sich durch die Wahlfreiheiten ein liquider Markt entwickeln; dies zeigen Erfahrungen im Ausland (z.B. in Deutschland, Grossbritannien oder den Niederlanden). Überhöhte Messkosten können zudem den Zubau von Anlagen zur Nutzung der neuen erneuerbaren Energien verhindern; eine unzureichende