Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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Im Rahmen einer neuen Strombinnenmarktverordnung38 sollen die Marktmechanismen gestärkt werden. Dazu sollen u.a. die Bilanzkreisverantwortung für alle Marktteilnehmer erhöht, der Kurzfristhandel verbessert, Redispatch (gezielte Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen) und Abregelung marktbasiert geregelt sowie die Preiszonen engpassorientiert überprüft werden. Ferner sollen Mitgliedstaaten nationale Mechanismen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (Kapazitätsmechanismen) mit den Nachbarländern und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) abstimmen müssen. Solche Mechanismen sind als letzte Massnahme zu bedenken und dürfen nicht zu Marktverzerrungen oder Behinderungen des grenzüberschreitenden Handels führen. Die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Kapazitätsmechanismus soll in den Mitgliedstaaten auf einem EU-weiten System-Adequacy-Assessment basieren, sodass ein solcher Mechanismus nur bei nachgewiesenen Versorgungssicherheitsproblemen unter Einbezug des europäischen Umfeldes implementiert werden könnte. Bei einer solchen Implementierung soll auch die Teilnahme von ausländischen Anbietern möglich sein. ACER soll die verwendete Methodologie genehmigen. Ein Kapazitätsmarkt darf auch nicht dauerhaft eingerichtet werden und ist alle fünf Jahre zu genehmigen. Vorrangig sollen die Mitgliedstaaten bei belegten Versorgungssicherheitsproblemen die Einführung einer strategischen Reserven bedenken, die ausserhalb des Marktes vorzuhalten ist.
Versorgungssicherheit und Risikovorsorge
Eine neue Verordnung zur Risikovorsorge39 soll verpflichtende nationale Risikovorsorgepläne vorsehen, welche alle drei Jahre auf Basis einheitlicher regionaler Szenarien erstellt werden und einen nationalen Teil sowie einen regionalen Teil beinhalten. Zusätzlich zu den nationalen Risikovorsorgeplänen soll die Vereinigung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (European Network of Transmission System Operators, ENTSO-E) saisonale System-Adequacy-Assessments für ganz Europa (Drittstaaten werden explizit einbezogen) durchführen, um die Wahrscheinlichkeit von kurz- und mittelfristigen Krisen besser abschätzen zu können.
Relevanz von EU-Recht im Falle eines Stromabkommens
Sollte das in Verhandlung befindliche Stromabkommen zu einem Abschluss kommen, würde das EU-Recht zum Elektrizitätsbinnenmarkt für die Schweiz unmittelbar massgebend, ebenso Regeln zu staatlichen Beihilfen. Die vorliegende Revision ist nicht die Schweizer Umsetzungsvorlage für das Stromabkommen. Eine solche wird es im Zuge eines Abkommens indes brauchen. Deren allfällige Koordination mit der Revisionsvorlage, die Gegenstand des vorliegenden Geschäfts ist, wird zu gegebener Zeit
38 Vorschlag der Europäischen Kommission vom 23. Februar 2017 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung), COM(2016) 861 final.
39 Vorschlag der Europäischen Kommission vom 30. November 2016 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG, COM(2016) 862 final.