Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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Datenqualität kann Geschäftsmodelle, die auf Datenverfügbarkeit basieren, in Frage stellen.

Durch die weiteren Massnahmen werden weitere Regelungsdefizite des geltenden Rechts angegangen; insbesondere wird die Versorgungssicherheit in Notfällen verbessert. Die ElCom wird partiell gestärkt, indem sie selber vor dem Bundesgericht ihre Expertise bei Beschwerdefällen einbringen kann. Dies ist aufgrund der zunehmenden Komplexität der regulatorischen Materie von Vorteil.

Durch die volle Marktöffnung ist insgesamt mit qualitativen Zugewinnen in der Schweizer Volkswirtschaft und zusätzlichen Effizienzanreizen für die Strombranche zu rechnen. Die Marktöffnung sichert zudem die weitere Integration der Schweiz in den europäischen Markt ab und somit grundlegend die Schweizer Versorgungssicherheit. Das marktnahe Modell stützt die Umsetzung der Energiestrategie 2050; die zusätzliche Absicherung der Versorgungssicherheit über eine Speicherreserve wird mit geringen volkswirtschaftlichen Kosten umgesetzt. Die weiteren vorwiegend netzbezogenen Massnahmen weisen insgesamt einen geringen Umsetzungsaufwand und wesentliche Vorteile auf.

1.5 Abstimmungen Aufgaben und Finanzen

Mit der Speicherreserve werden neue Aufgaben für die Swissgrid geschaffen. Diese Aufgaben knüpfen an deren Systemverantwortung für die Schweiz an. Mit der Erfüllung dieser Aufgaben wird die Versorgungssicherheit auch in unerwarteten Extremfällen abgesichert. Der Zusatzaufwand in der Höhe eines geringen zweitstelligen Millionenbetrages lohnt sich, wenn man die hohen volkswirtschaftlichen Kosten eines Blackouts bedenkt. Die Speicherreserve ist als zusätzliche Versicherung für die Gewährleistung der Schweizer Stromversorgung zu sehen.

1.6 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die Strommärkte in der EU sind mit dem zweiten Energie-Binnenmarktpaket der EU im Jahr 2007 grundsätzlich vollständig geöffnet worden, nachdem die entsprechenden EU-Richtlinien bis 2004 bzw. 2007 national umzusetzen waren. Im Rahmen der Weiterentwicklung der europäischen Strommärkte sind vor allem die umfassenden Reformen durch das sogenannte Clean Energy Package (CEP) von zentraler Bedeutung, die v.a. die Erreichung der Ziele des Klimaübereinkommens von Paris und eine Intensivierung des gemeinsamen Marktes absichern sollen.

Massnahmen des Clean Energy Packages (CEP)

Bei den Massnahmen des CEP stehen eine höhere Energieeffizienz, eine umfassendere Teilhabe der Kleinkunden am gemeinsamen Markt und eine wettbewerbskompatible Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Vordergrund. Das Reformpaket befindet sich bis zum Ende des Jahres 2018 in der Abstimmung zwischen den politischen Institutionen der EU (sog. Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission).