Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten
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Energiestrategie 2050 orientiert, werden die einheimischen Energien, insbesondere die Schweizer Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien in der Schweiz, marktnah unterstützt. Das neue marktnahe Modell ist aufgrund der Wahlfreiheit kein Quotenmodell, bei welchem ein fester Zielwert an erneuerbarer Produktion und damit ein Eingriff in den gesamthaft in der Schweiz abgesetzten Strommix durch ein System mit Zertifikaten staatlich vorgegeben würde. Das Standardprodukt gibt nur vor, welcher Strom in der Grundversorgung standardmässig geliefert wird. Der Endverbraucher hat die Freiheit, ein anderes Produkt des Grundversorgers (sofern im Angebot) oder aber ein beliebiges Produkt eines anderen Anbieters im freien Markt zu wählen. In der Grundversorgung wird die Angemessenheit der Tarife nach wie vor von der ElCom geprüft. Der Austausch der für Lieferantenwechsel notwendigen Daten steht ebenfalls unter Aufsicht der ElCom und ist strafbewehrt. Im Weiteren ist zur Absicherung des notwendigen Datenaustauschs die Einrichtung eines diskriminierungsfreien Datenhubs denkbar, bei dem es aus wettbewerblicher Sicht vor allem um die geeignete Wahl des Betreibers und die Ausgestaltung der Eigentümerstrukturen geht, um Diskriminierungsanreize zu vermeiden.
Der Strommarkt der Schweiz soll (wie bis anhin) im Grundsatz weiterhin auf einem Energy-Only-Markt basieren. Die Versorgungssicherheit der Schweiz kann primär durch die Anbindung an die benachbarten Strommärkte und somit marktbasiert garantiert werden. Zur weiteren Absicherung für unvorhersehbare Situationen soll zusätzlich eine Speicherreserve implementiert werden. Dies entspricht dem Ansatz einer volkswirtschaftlich angemessenen Versicherung. Die Speicherreserve wird als Energiereserve so ausgestaltet, dass sie auf das spezifische Risikoprofil der schweizerischen Stromversorgung zugeschnitten ist. Die schweizerische Stromversorgung zeichnet sich insbesondere durch die Saisonalität des Stromangebots aus der Wasserkraft sowie die Abhängigkeit von Zuflüssen in Speicherbecken und damit die Verfügbarkeit von Energie aus. Eine Ergänzung um die Speicherreserve ist aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Versorgungssicherheit und hoher Kosten eines Blackouts vorteilhaft. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Massnahmen aus Sicht der Versorgungssicherheit notwendig, da die erwähnte Versorgungssicherheitsanalyse (System-Adequacy-Analyse; vgl. Kap. 1.1.2.1) keinen Bedarf ausweist und weitere Optimierungen des Energy-Only-Marktes seitens Swissgrid in der Umsetzung sind. Hierzu zählen eine Optimierung des Ausgleichpreissystems, welche beanreizen soll, dass die Bilanzgruppen auf eine stärkere Ausgeglichenheit achten, sowie eine Verbesserung der Intraday-Liquidität durch eine Reduktion der Gate-Closure-Zeiten (Schlusszeiten für den Handel). Diese Massnahmen brauchen keine ergänzende gesetzliche Absicherung.
Im Rahmen der Netzregulierung gibt es diverse Defizite. Zur Notwendigkeit der Regulierung ist grundsätzlich anzuführen, dass Stromnetze ein natürliches Monopol darstellen. Sie sind somit wettbewerbsfreie Bereiche der Energiewirtschaft, bei denen ein selektiver staatlicher Eingriff geboten ist, um die Effizienz zu steigern und Diskriminierungen Dritter zu vermeiden. In der Revision kommt es zu einigen wichtigen Verbesserungen. Die gesamtwirtschaftlich bedeutendsten netzbezogenen Massnahmen betreffen die Netztarifierung, Verbesserungen in der kostenbasierten Regulierung (zunächst über eine Sunshine-Regulierung), die Einführung einer Flexibilitätsregulierung und die gesetzlichen Wahlfreiheiten im Messwesen: