Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 99 Seiten

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16,7Hz 50Hz

Abbildung 12: Darstellung des Wassertausches

Wie die Abbildung zeigt, verzichtet beim Wassertausch das Eisenbahnunternehmen (als 16,7-Hz-Partner) auf das Turbinieren seines Wasseranteils im oberen Speichersee eines Pumpspeicherkraftwerks und in gleichem Umfang sein 50-Hz-Partner auf das Hochpumpen. Im Tausch erhält der 50-Hz-Partner die Energiemenge vom Eisenbahnunternehmen, entsprechend dem Wasser, das hochgepumpt hätte werden sollen. Die Energie, die das Eisenbahnunternehmen anstelle der Eigenproduktion (Turbinieren) neu aus dem Netz bezieht, wird von den Netznutzungsgebühren befreit.

1.4 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

Mit der vorliegenden Revision sollen der Strommarkt vollständig geöffnet, eine Speicherreserve eingeführt sowie die Netzregulierung verbessert werden. Weitere Massnahmen runden die Vorlage ab.

Die vollständige Strommarktöffnung ist ein wichtiges Element, um die Ziele bei der Ausgestaltung des Strommarkts (Effizienz, Versorgungssicherheit, marktseitige Unterstützung der Energiestrategie 2050) zu erreichen. Sie beseitigt die bisherigen Verzerrungen aus der Teilmarktöffnung und schafft eine umfassende Wahlfreiheit für alle Endverbraucher. Jeder kann zukünftig frei seinen Lieferanten wählen. Die Wahlfreiheit der heute gebundenen Endverbraucher führt zu mehr Effizienz. Die volle Marktöffnung fördert zudem grundlegend energiewirtschaftliche Produktinnovationen und ermöglicht neue Geschäftsmodelle. Durch das für die Grundversorgung vorgesehene Standardelektrizitätsprodukt, das sich in Bezug auf den Strommix an den Zielen der