Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Die meistgenannten Gründe bei den Befürwortern der Marktöffnung sind:
• Die Gleichbehandlung aller Endverbraucher und Produzenten, die Verbesserung der Effizienz im Strommarkt und die Stärkung des Wettbewerbs (diese Argumente nennen die meisten Befürworter. Sie werden (teilweise) auch von Gegnern der Marktöffnung als wichtige Aspekte genannt und anerkannt).
• Marktöffnung als Voraussetzung für Innovation, neue Dienstleistungen und die stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien.
• Der Zusammenhang mit dem EU-Stromabkommen (für welches die Marktöffnung eine Voraussetzung bildet) und die positiven Effekte auf die Versorgungssicherheit (einerseits durch das Stromabkommen und andererseits durch die Flexibilisierung der Tarife).
• Die Schaffung von Wahlfreiheiten für alle Endverbraucher.
Insgesamt ablehnend zur Marktöffnung äussern sich die RKGK sowie die Kantone VD und GE. Dem schliessen sich die IBK, die SAB, der SSV sowie im Speziellen die Städte Lausanne und Pully an. Die Parteien GPS, SP äussern sich ebenfalls negativ zur Öffnung. Aus der Energiewirtschaft lehnen eine Mehrzahl der Verbände von Verteilnetzbetreibern (und angeschlossene Unternehmen) sowie tendenziell kleinere Energieversorger die Marktöffnung ab. Entsprechende Rückmeldungen sind von AVDEL, DSV, VKE, Energie Thun, ESI, IB Murten, IBI, Romande Energie, SACEN, SEIC, SIE, Sierre Energie, SIG, Solarspar, SWL, VAS, VBE und VESE eingegangen. Deutliche Ablehnung formulieren Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften, SGB, Travail.Suisse, VPE und VPOD.
Die SAB fordert eine transparente Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vollständigen Strommarktöffnung im Allgemeinen sowie insbesondere auf die Berggebiete und die ländlichen Räume. Der Dachverband der Elektrizitätswirtschaft VSE schliesslich formuliert keine klare Position für oder gegen die Strommarktöffnung.
Als Alternative zur vollen Strommarktöffnung wurde von SSV und VKE vorgeschlagen, eine Senkung der Marktzutrittsschwelle von derzeit 100 MWh auf 50 MWh Jahresverbrauch zu prüfen. Der DSV schlägt vor, die Marktöffnung dezentral, auf Ebene der Gemeinden, per Volksentscheid festzulegen. Die meistgenannten Gründe bei den Gegnern der Marktöffnung sind:
• Gefährdung von Investitionen in die heimischen, erneuerbaren Technologien und damit negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.
• Befürchtung, dass sich der Strom-Mix der Endverbraucher hin zu mehr (CO2-behaftetem) Import verschieben könnte.
• Margendruck bei den Energieversorgern und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und damit Gefährdung des «Service Public».
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende (insbesondere GPS, SP, SSV, Energie Thun, SACEN, AVDEL, VESE, Travail.Suisse und eine Privatperson) fordern, dass die Strommarktöffnung abhängig vom Abschluss des EU-Stromabkommens gemacht wird. Travail.Suisse und VPE nennen die Schaffung flankierender Massnahmen zum Schutze der Arbeitnehmenden als Bedingung (u.a. gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Branchen-Gesamtarbeitsvertrag). Aus der Energiewirtschaft wird teilweise der Verzicht auf Regulierung als Bedingung für eine Zustimmung zur Marktöffnung aufgeführt. Diverse Vernehmlassungsteilnehmende (insbesondere Umweltverbände) machen ihre Zustimmung zur Marktöffnung von flankierenden Massnahmen bzw. Anpassungen der Regulierung mit dem Ziel der Förderung erneuerbarer Energien abhängig.