Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

2.3.3 Ausgestaltung des geöffneten Strommarktes

Grundversorgung und Zuständigkeit

Die Verankerung einer Grundversorgung für Endverbraucher mit Jahresverbrauch < 100 MWh findet insgesamt breite Zustimmung. Eine unterstützende Haltung äussern die EnDK, die Kantone AI, BL, SG, SZ, TG, ZH, die RKGK, IBK sowie die Parteien CVP, GPS, SP und SVP. Aus Kreisen der Energiewirtschaft befürworten Alpiq, Axpo, CKW, EWS, FMV, Groupe E, ökostrom Schweiz, Regiogrid und VESE den Vorschlag. Seitens der Wirtschaft bzw. der Konsumentinnen und Konsumenten und weiteren Teilnehmenden stehen Centre Patronal, CCIG, Economiesuisse, energieclub, FRC, gastrosuisse, GGS, HKBB, HEV, Hotelleriesuisse, Konsumentenforum, SBS, Scienceindustries, SES, SIA, swissolar und Swissmem positiv zur Definition einer Grundversorgung. Einzelne der genannten Akteure sehen für eine Grundversorgung zwar keine unbedingte Notwendigkeit, erachten sie jedoch aus politischen Gründen als wichtig.3

Auf Ablehnung stösst die Verankerung einer Grundversorgung bei einigen EVU sowie bei den Verbänden der Gas- und Elektrizitätswirtschaft. Entsprechend äussern sich DSV, VSE, VAS, VKE, AVDEL, EBS Energie, EBM, EKZ, EWB, EWN, EWZ, Regio Energie, Repower, SWL und VSG. Sie begründen die Ablehnung damit, dass es aufgrund der Wechselmöglichkeiten im Markt keine Marktmacht der Grundversorger geben könne. Eine Grundversorgung (mit regulierten Preisen) sei daher unnötig. Die WEKO fordert eine Grundversorgung nur nach Bedarf (d.h. wenn sie aufgrund der aktuellen Marktsituation notwendig sei). Der DSV und einige weitere Versorgungsunternehmen möchten höchstens eine Pflicht zur Ersatzversorgung vorsehen.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende beantragen eine klare Regelung der Rollen und Verantwortlichkeiten in der Grundversorgung (Art. 5 Abs. 2). Dies fordern BE, FDP, Regiogrid, BKW, EBL, EW Davos, AEE Suisse, Lonza, SBS, swisscleantec, SIA, USIC, VSGS, Konsumentenforum und SGV. Anstelle des Netzbetreibers soll dem Energieversorger die Grundversorgungspflicht auferlegt werden.

Begründet wird dies von einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit dem Grundsatz der Entflechtung, der Förderung von Innovation durch Trennung von Netz und Energie und EU-Kompatibilität.

BKW, EW Davos, Regiogrid, USIC und SGV fordern, dass derjenige Lieferant Grundversorger wird, welcher im Gebiet die meisten Endverbraucher mit Jahresverbrauch < 100 MWh beliefert. Der Kanton TG spricht sich explizit gegen eine solche Regelung aus. Alpiq beantragt, dass die Zuteilung des Grundversorgungsauftrags auf Basis wirtschaftlicher und technischer Kriterien zu erfolgen habe. Aus einer Reihe von Vernehmlassungsantworten rund um die Grossverbraucher geht der Antrag einer Übertragung der Grundversorgungspflicht für die gesamte Grundversorgung in allen Gebieten der Schweiz auf einen einzigen Grundversorger («Bilanzgruppe Grundversorgung») hervor. Die GGS präzisiert, dass der Betrieb dieser Bilanzgruppe und die Beschaffung der Energie über eine Ausschreibung zu erfolgen habe.

SBB und InfraWatt beantragen, dass die Grundversorgung nicht auf Endverbraucher mit Jahresverbrauch < 100 MWh zu beschränken sei.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende der Energiewirtschaft (z.B. Alpiq, swissgrid, VBE) sprechen sich dafür aus, dass die Anschlusspflicht der Netzbetreiber in ihrem Netzgebiet von Endverbrauchern

3 Teilweise wurde die Zustimmung auch über die Aussagen der Teilnehmenden zur Ausgestaltung der Grundversorgung abgeleitet (z.B. Alpiq, GGS, Centre Patronal, HEV).