Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak und Produzenten grundsätzlich auch auf Speicher ausgedehnt wird (Art. 5 Abs. 2). Die Swissgrid fordert eine Präzisierung dahingehend, dass Anschlüsse an das Übertragungsnetz nur erfolgen, sofern sie aus technischen oder betrieblichen Gründen notwendig sind.
Preisregulierung in der Grundversorgung
Eine Preisregulierung (Angemessenheitsüberprüfung) in der Grundversorgung wird tendenziell von den Konsumentinnen und Konsumenten befürwortet. Explizit äussern dies energieclub, FRC, Hotelleriesuisse, SKS, SGV und Travail.Suisse. Implizit befürworten weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Preisregulierung (ableitbar aus Rückmeldungen zu Tarifvorgaben).
Ein Grossteil der Vernehmlassungsantworten zur Preisregulierung ist jedoch ablehnend. Insbesondere lehnen AR, SSV, BDP, CVP, FDP, SVP, AVDEL, VSE, DSV, Regiogrid, Swisspower, Axpo,
BKW, CKW, EBL, EBM, EBS Energie, EKZ, EWL, EWS, Groupe E, IWB, Romande Energie, SIG, SIE, StWZ, Regio Energie, EWN, EW Davos, Energie Thun, WWZ, VSG, POWERLOOP, swisscleantec, tiko, Economiesuisse, Scienceindustries, Swissmem, Konsumentenforum und Centre Patronal eine Preisregulierung ab. Viele Gegner der Preisregulierung argumentieren, dass aufgrund der Wechselmöglichkeit der Endverbraucher eine einfache Missbrauchsaufsicht (durch die ElCom) genüge.
Dass die Elektrizitätstarife in der Grundversorgung für ein Jahr festgesetzt sein sollen, findet mehrheitlich Unterstützung. Begründet wird dies oft mit der besseren Planungssicherheit (Art. 6 Abs. 3).
Diverse Vernehmlassungsteilnehmende (insb. ElCom, WEKO, Axpo, BKW, EKZ, StWZ, GESA, GGS, VSE, Swisspower, POWERLOOP, VSG, FRC, AEE Suisse, Swissolar und Lonza) fordern, dass sich die Einheitlichkeit der Tarife auf die Bezugs- und nicht auf die Verbrauchscharakteristik der Endverbraucher zu beziehen habe. VSE, ElCom und WEKO argumentieren, dass alleinig die Bezugscharakteristik für die Kosten der Belieferung massgebend sei. ElCom und WEKO machen darauf aufmerksam, dass mit dem Bezug auf das Verbrauchsprofil bei zunehmender Verbreitung von Eigenverbrauch und dezentralen Speichern Endverbraucher ohne Speicher und Eigenverbrauch benachteiligt wären. Die BKW beantragt, die Vorgabe der Gleichartigkeit ganz zu streichen, da eine solche den Grundversorger zu stark einschränken bzw. zu Verzerrungen im Vergleich zu Stromproduzenten im Markt führen würde.
Für den Fall, dass die Tarifregulierung erhalten bleibt, fordern diverse Akteure Anpassungen an deren Ausgestaltung. Axpo und Regio Energie beantragen, dass die Besonderheiten der Grundversorgung (Mengen-, Preis- und Ausfallrisiken) besser berücksichtigt werden. ElCom und SKS verlangen eine möglichst einfache (ex ante-) Lösung. Bei der Angemessenheitsüberprüfung befürchten Axpo, EWS, GGS, VPOD, SGB sowie ElCom, dass eine Prüfung anhand eines Vergleichsmarktpreises (d.h. die Berücksichtigung vergleichbarer Elektrizitätsprodukte im freien Markt) nicht möglich sei, weil über zustande gekommene Marktkontrakte keine Angaben vorliegen (Problematik von Scheinangeboten).
IBK, Stadt Zürich, EWB, EWZ, VESE, Swissolar, SGV und SKS fordern statt einer Orientierung an Referenzmarktpreisen eine Gestehungskostenregulierung. GPS, SP, SES und NWA verlangen, dass Referenzpreise für Stromqualitäten gemäss ihren Umweltauswirkungen und der Zertifizierung nach anerkannten ökologischen Kriterien berücksichtigt werden.
Die SKS befürwortet verfügte Tarifsenkungen im Zusammenhang mit Deckungsdifferenzen, fordert allerdings, dass auch nach Anbieterwechsel rückwirkende Rückerstattungen möglich sein sollten. Der VSE hingegen lehnt Tarifreduktionen mittels Abbau von Deckungsdifferenzen als nicht praktikabel ab, da Tarife so unter die Marktpreise fallen könnten (schafft Marktverzerrung und Mengenrisiko).