Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht

KLASSIFIZ

Referenz/Ak Einige EVU sowie die WEKO sehen darin eine zu grosse Einschränkung der Vertragsfreiheit und lehnen entsprechende Vorgaben grundsätzlich ab.

Konsumentenrechte

Verschiedene Anliegen zur Stärkung der Konsumentenrechte werden genannt. Die SKS verlangt eine Rechtsgrundlage für eine neutrale (durch die ElCom) betriebene Vergleichsplattform insbesondere für Ökostromprodukte. Dies schaffe zuverlässige und klare Informationen für Endkunden und fördere den Wettbewerb. Weiter fordert sie die Schaffung eines Mediators, der sich spezifisch um die Kundenbedürfnisse kümmert.

FRC und SKS verlangen, dass Verträge möglichst einfach gekündigt und abgeschlossen werden können («one-click»-Modell) und die elektronische Rechnungsstellung möglich ist.

Übergangsbestimmungen

TI, VSE, DSV sowie diverse EVU fordern eine hinreichende Vorlaufszeit für die Implementierung der hinsichtlich den Wechselprozessen notwendigen Standardisierung und Automatisierung (Datenaustausch- und Verrechnungsprozesse). Die Marktöffnung dürfe frühestens nach einer Übergangszeit von zwei Jahren (nachdem die gesetzliche Ausgestaltung klar sei) in Kraft treten.

Im Zusammenhang mit den Deckungsdifferenzen (Energie) verlangt der VSE eine praktikable Lösung für den vollständigen Abbau im Rahmen einer Schlussabrechnung per Inkrafttreten der Marktöffnung. Die ElCom hingegen verlangt einen (zwingenden) Abbau während dreier Jahre.

Abnahme- und Vergütungspflicht

VD, VSE, DSV und Swisspower fordern eine Aufhebung der Abnahme- und Vergütungspflicht (Art. 15 EnG), welche die Netzbetreiber daran hindern könnte, sowohl im Markt als auch in der Grundversorgung wettbewerbsfähige Preise anzubieten. Sie sehen in den Vorgaben einen inakzeptablen Eingriff in die unternehmerische Freiheit einzelner Marktakteure.

VSE, DSV, Regiogrid und einige weitere EVU sowie, GGS und VSEI beantragen, dass (sollten die Pflichten auch im geöffneten Markt bestehen) die Elektrizität durch eine unabhängige zentrale Abnahmestelle zu übernehmen und vergüten sei (z.B. durch die «Bilanzgruppe Erneuerbare»). Hervorgehoben werden die Vorteile einer einheitlichen Vergütungspraxis durch diese zentrale Stelle (keine regionalen Differenzen) sowie die grössere Effizienz in der Abwicklung.

Stromkennzeichnung

SG, GLP, AET, Alpiq, Axpo, EWS, FMV, VSG, POWERLOOP, Swiss Small Hydro, pronovo und KGTV stimmen grundsätzlich einer Verkürzung der Periodengerechtigkeit der Stromkennzeichnung zu, da sie darin eine Massnahme für mehr Transparenz sowie (teilweise) höhere Preise für Herkunftsnachweise (in Knappheitsperioden) sehen. Unterschiedliche Ansichten bestehen betreffend die optimale Kennzeichnungsperiode: FMV erachtet eine quartalsweise Kennzeichnung als sinnvoll, KGTV sowie Swiss Small Hydro befürworten eine monatliche Periode, während FRC gar bis zu 15 Minuten gehen möchte.