Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Rollenverständnis und Governance
Etliche der Vernehmlassungsteilnehmenden sprechen sich dafür aus, dass die Verantwortlichkeiten überdacht, konsequenter beschrieben und klarer abgegrenzt werden (u.a. EnDK, AI, Alpiq, SGB).
EWZ begrüsst, dass das Monitoring und das Management der Reserve bei Swissgrid angesiedelt sind. FDP, TI, StadtLausanne sowie einige Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (VSE, DSV, ESI, SWV, Swisspower, AIL, Alpiq, Axpo, Energie Thun, EWN, Repower, StWZ) sprechen sich hingegen dafür aus, dass die Überwachung der Vorhaltepflichten bei der ElCom liegen soll. Die Swissgrid wird als Marktakteurin gesehen, die bei der Beschaffung von Regelenergie keinen Wettbewerbsvorteil haben darf. Die ElCom sowie Lonza und GGS sind ebenfalls der Auffassung, dass die ElCom die Vorhaltung überwachen soll. Zudem plädieren diese Akteure dafür, dass die Aufgaben der Swissgrid nicht explizit im Gesetz erwähnt werden, dass die Reserve auch ohne Antrag von Swissgrid freigegeben werden kann und dass die Delegation der Einzelheiten an den Bundesrat gestrichen wird. Swissgrid spricht sich dafür aus, dass der Bundesrat die Dimensionierung festlegt und die Reserve freigibt. Der ElCom soll keine operative Rolle zukommen; sie soll das Einhalten der Bestimmungen und die Durchführung überwachen.
Einbezug von Nachfrageflexibilität
Ein breites Spektrum an Akteuren spricht sich dafür aus, dass Möglichkeiten zur Lastreduktion (Nachfrageflexibilität) von Anfang an in die Bildung der Reserve miteinbezogen werden sollen. Dazu gehören Kantone und Gemeinden (LU, Lausanne), politische Parteien (BDP, FDP, GPS, SP), Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (ESI, InfraWatt, SES, Swissolar, VBE, VSE, AIL, Alpiq, Energie Thun, EWZ, VESE, Repower, SACEN, SIG), Wirtschaftsverbände (Economiesuisse), Grossverbraucher (GGS, Lonza, Swissmem, Swiss Steel) sowie die Universität Basel.
Obergrenzen des Entgelts für die Vorhaltung
Der Kanton VD begrüsst die Möglichkeit zur Festlegung einer Obergrenze des Entgelts für die Energievorhaltung. SACEN spricht sich für eine strikte Regulierung zur Vermeidung von Oligopolrenten aus. Skeptisch gegenüber einer Preisobergrenze äussern sich die CVP, einige kantonale Konferenzen, Kantone und Gemeinden (EnDK, RKGK, AI, BL, BS, SZ, ZH, Lausanne) sowie Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (DSV, SWV, VSE, VSG, AET, Alpiq, Axpo, Energie Thun, IWB, Repower, StWZ, Suissetec, Swissgrid, Swisspower). Sie argumentieren, dass das Kartellrecht genüge, um gegen überhöhte Entgelte vorgehen zu können. BKW und GGS schlagen vor, dass sich die Obergrenze an den Preisen bzw. der Preisgrenze am Intraday-Markt orientiert.
Die CVP, einige kantonale Konferenzen und Kantone (EnDK, RKGK, AI, BL, SZ) sowie einige Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (AET, StWZ, Suissetec, Swisspower) merken an, dass die Speicherreserve bzw. die Entgeltobergrenze nicht zur Preisregulierung missbraucht werden dürfe.
Weitere Themen
Die Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich weiter zu einer Vielzahl von Umsetzungs- und Abwicklungsaspekten der Speicherreserve. Exemplarisch werden im Folgenden einige Anliegen kurz ausgeführt.
Zum Abruf merken einige Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft wie auch FDP, SBB und Universität Basel an, dass der Abrufsfall klarer definiert werden soll. Die Kantone AI und SZ regen an,