Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Rahmen setzt, in welchem die Tarife festzulegen sind. Weitere Vorschriften schränken den Handlungsspielraum über Gebühr ein. Insofern sei eine Umsetzung verbesserter Möglichkeiten der Leistungsbepreisung auf Verordnungsebene anzustreben. Swissgrid spricht sich ebenfalls für die Möglichkeit höherer Leistungspreise aus, erwähnt aber zugleich, dass die heutigen Vorgaben in Artikel 14 Absatz 3 StromVG für sie teils nicht anwendbar seien. Dies müsse im Gesetz präzisiert werden. Zudem sei eine gesetzliche Grundlage für die individuelle Anlastung von Wirkverlusten und Blindenergie zu schaffen. Zudem sei aufgrund der finanziellen Tragweite eine gesetzliche Regelung zur Kostentragung des Netzanschlusses nötig, welche sich an den Branchenregelungen und der gelebten Praxis zu orientieren habe.
Seitens der Konsumentinnen und Konsumenten stimmt die FRC dem Vorschlag der Möglichkeit höherer Leistungspreise zu, da sie in einer höheren Verursachergerechtigkeit der Tarife ein wichtiges Ziel sieht. Zudem betont die FRC die Wichtigkeit flexibler Netztarife im Rahmen einer höheren Verursachergerechtigkeit.
Seitens der Wirtschaft sind Swissmen, HKBB, Swissmem, Swiss Steel, Scienceindustries und Economiesuisse für die Möglichkeit höherer Leistungspreise und die damit verbundende verursachergerechtere Allokation der Netzkosten auf Endverbraucher. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch eine Erhöhung des Drucks auf die Netzbetreiber, ihre Kosten bei Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur zu senken. Es wird darauf hingewiesen, dass mit innovativen Tarifen ein Demand Side Management-Potenzial erschlossen werden kann, auch um individuelle und indirekt systembedingte Netzkosten zu senken.
Die ElCom stimmt dem Vorschlag stärker leistungsbasierter Tarife zu, da diese verursachergerechter seien, enthält sich aber konkreter Vorschläge für die veränderten Gewichtungsmöglichkeiten. Zudem erkennt sie aufgrund der verbleibenden Variabilität in der Netztarifierung keine Notwendigkeit einer expliziten Schutzbestimmung kleinerer Endverbraucher bei innovativen, stark leistungsbasierten Tarifen.
Der Energie Club Schweiz spricht sich für eine mögliche Erhöhung der Leistungspreise aus, hinterfragt aber die Umsetzbarkeit des Schutzes kleinerer Endverbraucher bei innovativen, stark leistungsbasierten Tarifen. Zudem spricht er sich für eine zusätzliche G-Komponente bei der Netztarifierung aus, d.h. eine Kostenbeteiligung der Einspeiser ins Stromnetz. Travail.Suisse, InfraWatt und Suissetec stimmen dem Vorschlag höherer verursachergerechter Leistungspreise grundsätzlich zu. Suissetec erwähnt die Wichtigkeit einfach verständlicher und nachvollziehbarer Tarifstrukturen.
Der Kanton NW spricht sich gegen eine Anpassung auf Gesetzesebene aus. Zudem soll auch die Effizienzorientierung in der Netztarifierung entfallen. Ausserdem will der Kanton bei den generellen Regelungen der Tarifierung in Artikel 14 Absatz 3 StromVG, dass die Zuteilung zu Kundengruppen nach dem Verhalten am Ausspeisepunkt erfolgt (entsprechend ihrer tatsächlichen Kostenverursachung und ohne Berücksichtigung von allfälligem Eigenverbrauch). Der Kanton AR lehnt die Anpassung auf Gesetzesebene, wie eine etwaige Sonderbehandlung von Eigenverbrauchern, ab. Grundlegendere Kritik kommt von den Kantonen BS, GR und LU. Es fehlten Anreize zum Stromsparen bzw. ärmere Haushalte würden zusätzlich belastet. Der Kanton BS fordert deshalb flankierende Massnahmen. Grundsätzlich sollen flexiblere, insbesondere zeitlich variable Tarife möglich sein. Der Kanton LU möchte höhere Arbeitspreise von mindestens 80 Prozent. Der Kanton GR lehnt die Anpassung grundlegend ab, da höhere Leistungspreise aus der Sichtweise der «alten» Energiewelt kämen. Der Kanton VD ist ebenfalls kritisch gegenüber dem Anpassungsvorschlag und will eine Möglichkeit einführen, von den bislang gesetzlich distanzunabhängigen Tarifen abweichen zu können. Er möchte zudem, dass die mit